E-MobilSchutz
Ob E-Roller, E-Scooter, Segways, E-Bike oder Pedelec, für alles was elektrisch bewegt wird, bietet unser E-MobilSchutz die passende und umfassende Absicherung.
Und das nicht nur unterwegs auf der Straße, sondern auch beim Laden.
Einmalig am Markt, deckt unser E-MobilSchutz auch Schäden am Herzstück, dem Akku.
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- Neuwertentschädigung (mit VKZ für die ersten 3 Jahre)
- Mitversicherung von Schäden am Akku
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung wie Tiefentladung und Überspannung der Akkus
- Ersatz von Schäden infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, Fall, Sturz oder Unfall
- Neuwertentschädigung bei Ersatzteilen
- Übernahme der Kosten für die Heimfahrt nach einem versicherten Schaden
Erklärfilm E-MobilSchutz
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Fahrzeuge ohne Versicherungskennzeichen
Kaskoschäden an Elektrofahrrädern, auch Pedelecs genannt, sind häufig über die Hausratversicherung abgesichert. Diese deckt jedoch nur das Diebstahl-Risiko. Jedoch führen ein Sturz, Feuchtigkeitsschäden oder ein Bedienungsfehler häufig zu hohen Kosten für das Fahrzeug und insbesondere für das Herzstück, den Akku. Der E-MobilSchutz bietet optimalen Versicherungsschutz für Elektrofahrräder und auch für Fahrräder ab einem Neuwert von 500 EUR.
Versicherte Fahrzeuge und Zubehör, die ausschließlich privat genutzt werden
- Fahrräder
- Pedelecs
- Lastenfahrräder (auch E-Lastenräder)
- Mountainbikes (MTB und E-MTB)
- Mitversichert ist der Akku, Ersatzakku, Ladekabel sowie das im Originallieferumfang enthaltene, fest mit den vorgenannten Fahrzeugen verbundene Zubehör
- Handelsübliche Fahrradanhänger können bis zu 1.300 EUR mitversichert werden, wenn diese in der Gesamtversicherungssumme mitberücksichtigt wurden. Nicht versicherbar sind Anhänger aus Eigenbauten, auch nicht aus freikäuflichen einzelnen Komponenten, Fahrradwohnwagenanhänger usw.. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Anhänger mit dem Rad verbunden ist. Für einzelgeführte Anhänger besteht kein Versicherungsschutz.
- Nachträglich erworbenes Zubehör, wie z.B. ein Fahrradschloss oder eine Fahrradtasche, ist bis 1.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert, wenn dieses fest mit dem Rad verbunden ist und dem alltäglichen Gebrauch des Rades dient.
Nicht als Zubehör gilt der Fahrradhelm oder ein Radanhänger.
Versicherungsnehmer und Nutzung
Versicherungsnehmer kann sowohl eine Privatperson als auch eine Firma mit maximal 25 Mitarbeitern sein, die die Räder erworben hat und ihren Mitarbeitern unentgeltlich für private Zwecke zur Verfügung stellt. Der Weg zur Arbeitsstätte zählt zur privaten Nutzung.
- Nicht versicherbar sind gewerblich genutzte Räder (Vermietung, Verleih, sowie solche, die zu Berufsausübung genutzt werden, wie z.B. Kurierfahrten, Lieferdienste etc.)
Versicherte Risiken
- Allgefahrendeckung mit definierten Ausschlüssen
Insbesondere gilt versichert
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub inkl. Teilediebstahl, außerhalb der Wohnung und aus verschlossenen KFZ oder gesichertem Fahrradträger
- Bedienungsfehler
- Vandalismus
- Eindringen von Flüssigkeit (Akku, Motor und Steuerungsgeräte)
- Überstrom und Überspannung (Akku, Motor und Steuerungsgeräte)
- Brand und Explosion
- Einwirkungen von Tieren
- Naturgewalten wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erbeben
- Fall, Sturz und Unfall
- Schäden während des Transportes, z.B. Transportmittelunfall
- Zusätzlich versichert sind Beschädigungen durch Verschleiß, wenn das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht älter als fünf Jahre ab Neukaufdatum ist.
Dies gilt auch für Reifen und Bremsen. (Verschleiß Akku, wenn die technische Leistungskapazität unter 50% liegt.)
Versicherte Kosten
- 250 EUR Übernahme der Kosten für die Heimfahrt nach einem versicherten Schaden.
- 50 EUR für die Kosten der Pannenhilfe
- 250 EUR für den Rücktransport/ Transport zur Werkstatt nach einem versicherten Schaden
- 30 EUR Verpflegungskosten während der Reparatur/ Wartezeit
- Je 5000 EUR Entschädigung für
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
- Ersatz eines Fahrradhelmes bis 100 EUR, wenn dieser durch einen Fahrradsturz oder Fahrradunfall beschädigt wurde
Umweltbonus
Werden beim Verkauf des Rades alle der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, gewähren wir eine Prämienrückerstattung von 10% auf die Gesamtsumme der gezahlten Prämie, maximal 100 EUR.
Die Voraussetzungen für die Prämienerstattung sind:
- Der Verkauf des Rades erfolgt an einen autorisierten Fahrradhändler und
- der autorisierte Fahrradhändler stellt einen Einkaufsbeleg mit den Daten des Rades auf Ihren Kunden aus und
- dieses Bedingungswerk liegt mindestens 3 Jahre dem Vertrag zugrunde und
- es ist kein Schaden während der Vertragslaufzeit eingetreten
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind jedoch alle Länder/Gebiete, die vom Auswärtigen Amt zum Schadenzeitpunkt als "Kriegs-, Bürgerkriegs-, Krisen- oder Katastrophengebiete" benannt sind/werden.
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Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Für viele Elektrofahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist das Versicherungskennzeichen verpflichtend. Mit der Haftpflichtversicherung ist der Kunde im Falle eines Unfalls gegen die Ansprüche Dritter abgesichert. Für die Schäden am Fahrzeug selbst, benötigt Ihr Kunde die umfassende Kasko-Absicherung über den E-MobilSchutz.
Versicherte Fahrzeuge
E-Roller/ E-Bikes
- wie Leichtmofas bis 20 km/h
- wie Mofas bis 25 km/h
- wie Kleinkrafträder bist 45 km/h
S-Pedelecs
- Schnell bzw. Speed Pedelecs bis 45 km/h
Selbstbalancierende Fahrzeuge
- wie Segways
- E-Krankenfahrstühle zwischen 6 und 15 km/h
Versicherte Risiken
Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub inkl. Teilediebstahl, außerhalb der Wohnung und aus verschlossenen Kfz oder gesichertem Fahrradträger
- Mitversicherung von Schäden am Akku - und innerer Betriebsschäden
- Bedienungsfehler
- Vandalismus
- Eindringen von Flüssigkeit (Akku, Motor und Steuerungsgeräte)
- Überstrom und Überspannung (Akku, Motor und Steuerungsgeräte)
- Brand und Explosion
- Einwirkungen von Tieren
- Naturgewalten wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erbeben
- Fall, Sturz und Unfall
Versicherte Kosten
- Je 5000 EUR Entschädigung für
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
- Bis zu 1.000 EUR für Zubehör
- 250 EUR Übernahme der Kosten für die Heimfahrt nach einem versicherten Schaden.
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Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Hierzu stehen Ihnen im Rahmen des Kfz-Tarifs Optimal die Elektrobausteine "Elektro-Plus" und "Akku-Ausgleich" zur Verfügung.
Verkaufsunterlagen zum Produkt
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