Zurich PrivatSchutz: Haftpflichtversicherung
Mit der Privat-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kunden und selbstverständlich deren Kinder vor den finanziellen Folgen von kleinen oder größeren Missgeschicken bestens geschützt.
Neben der Privat-Haftpflichtversicherung können im Zurich PrivatSchutz auch die folgenden Bausteine eingeschlossen werden:
- Tierhalterhaftpflicht – jetzt mit verbesserter Deckung!
- Sportboothaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen)
Ein Ausschnitt der Leistungen unserer Privat-Haftpflichtversicherung (abhängig vom gewählten Schutz):
- 50 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal, auch für Mietsach- und Internetschäden
- Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten beweglichen Sachen bis 50.000 EUR
- Forderungsausfallversicherung inkl. Kosten der Rechtsverfolgung und Gewaltopferschutz
- Betreiben einer Photovoltaik-, Kleinwind- oder Wasserkraftanlage bis 15 KW mit Stromeinspeisung
- Verlust privater oder beruflicher Schlüssel bis 250.000 EUR
- Tätigkeit als Tageseltern oder Babysitter ohne Begrenzung der Anzahl betreuter Kinder
- Ausübung eines Ehrenamtes
- Diverse selbstständige berufliche Nebentätigkeiten bis 12.000 EUR Umsatz
- Eltern oder Großeltern in Altenheimen
- Nicht eingetragener Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g beitragsfrei, von 501 g - 5 kg gegen Beitragszuschlag einschließbar
- Der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung)
- Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) bei geliehenen Kfz
- Neuwertentschädigung
- Schäden durch mitversicherte nicht deliktfähige Personen
- Innovationsversprechenn
- Besitzstandsklausel
Umfassende Sicherheit für weitere Risiken
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Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen)Schäden, die durch den erlaubten Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) – rein elektronisch - zu privaten Zwecken verursacht werden
Top-Deckung- Drohnen bis 500 g gelten beitragsfrei mitversichert
- Drohnen (501 g - 5 kg) können als neuer Deckungsbaustein eingeschlossen werden
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Für Hunde- und PferdebesitzerPferde- oder Hundebesitzer haften im Falle eines Falles mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die ihr Tier verursacht hat, z.B. durch das Scheuen, Durchgehen oder Ausschlagen eines Pferdes oder das Anspringen oder Beißen eines Hundes. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Eigentümer des Tieres ein Verschulden trifft oder nicht. Mit der Zurich Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite.Pferde- oder Hundebesitzer haften im Falle eines Falles mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die ihr Tier verursacht hat, z.B. durch das Scheuen, Durchgehen oder Ausschlagen eines Pferdes oder das Anspringen oder Beißen eines Hundes. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Eigentümer des Tieres ein Verschulden trifft oder nicht. Mit der Zurich Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite.
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Für Sportbootbesitzer und -führerFügt Ihr Kunde Anderen mit einem Sportboot einen Schaden zu, haftet er unbegrenzt dafür. Die Zurich Sportboothaftpflichtversicherung schützt Sportboothalter jedoch gegen die wirtschaftlichen Folgen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei ist nicht nur Ihr Kunde als Halter versichert, sondern auch der Bootsführer, Personen, die zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind sowie Crewmitglieder. Die Haftpflichtversicherung ist unter anderem auch weltweit gültig für Motor- und Segelboote, Yachten und Jetskis.
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Für Haus- und GrundbesitzerGrundstücks- oder Immobilieneigentümer unterliegen stets der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht ihres Grundbesitzes sowie der darauf befindlichen Gebäude.
Kommt eine Person beispielsweise im Garten oder in einem Treppenhaus einer Immobilie Ihres Kunden zu Schaden, ist er als Eigentümer mit seinem Privatvermögen haftbar zu machen. Mit unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Ihre Kunden als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks im Ernstfall vor den finanziellen Folgen geschützt. Wir ersetzen berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und wehren unberechtigte ab. -
Für BauherrenAls Bauherr ist Ihr Kunde für fast alles verantwortlich, was auf seiner Baustelle passiert. Selbst wenn Aufgaben an Architekten und Handwerker vergeben wurden, wird bei einem Unfall doch der Bauherr zur Verantwortung gezogen, und das kann ihn teuer zu stehen kommen.
Die Zurich Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihren Kunden vor und während der Bauzeit optimalen Schutz vor Haftpflichtansprüchen.
Abgesichert werden können Ein- und Zweifamilienhäuser sowie zu bebauende Grundstücke. Wir kümmern uns außerdem darum, ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche, auch gerichtlich, abzuwehren. -
GewässerschädenDie Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z.B. Öltank) ab und leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die als Folge von Gewässerschäden aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe entstehen.
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JagdBevor ein Jäger in deutschen Wäldern auf die "Pirsch" gehen darf, muss er eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen können. Die Zurich Jagdhaftpflicht bietet Ihren Kunden Schutz bei verschiedenen Risiken und gilt sowohl für Hobby- und Berufsjäger, für Jagdherren, -aufseher und -pächter, für Förster, Forstbeamte und -aufseher sowie für Falkner.
Die Informationsblätter zum Versicherungsprodukt PrivatSchutz stehen Ihnen jederzeit aktuell im MyMarketing-Portal zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung (Login erforderlich).
Im MyMarketing-Portal finden Sie ebenfalls Bedingungen und viele weitere Infos zu unserem Produkt PrivatSchutz.
Verkaufsunterlagen zum Produkt
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