Junior BU+

Mit der Junior BU+ können sich Schüler ab 10 Jahre über die Eltern frühzeitig gegen Berufsunfähigkeit absichern.

NEU und einzigartig: Die Junior BU+ leistet schon ab Verlust einer von 10 mitversicherten Grundfähigkeiten.
Leistung – wie bei anderen Schüler-BUs auch - wenn der "Beruf Schüler" nicht mehr ausgeübt werden kann.
Aber nicht erst dann! Sondern, wenn es darauf ankommt, auch schon früher. Nämlich bereits, wenn eine der 10 folgenden mitversicherten Grundfähigkeiten wegfällt.


1. BERUFSUNFÄHIGKEITSCHUTZ

Die Junior BU+ leistet, sobald der „Beruf Schüler“ nicht mehr ausgeübt, also das Kind für 6 Monate zu mindestens 50% nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen kann.

 

 

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2. GRUNDFÄHIGKEITSSCHUTZ

Die Junior BU+ leistet, sobald eine von 10 Grundfähigkeiten während der Schulzeit aufgrund von Krankheit oder Unfall für voraussichtlich mindestens 6 Monate verloren geht.


-> Junior BU+ leistet auch dann, wenn keine Grundfähigkeit beeinträchtigt ist.

-> Junior BU+ leistet auch dann, wenn das Kind noch am Schulunterricht teilnehmen kann.

 

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Erklärfilm Berufsunfähigkeit absichern
"Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Ein früher Abschluss kann sich für Schülerinnen und Schüler lohnen."
Finanztip, 2023

Allgemeine Infos zu unseren Produkten für die Absicherung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit finden Sie hier:

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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Die Vorteile im Überblick

  • Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Verlust von 10 Grundfähigkeiten während der Schulzeit mitversichert
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Bei Berufsunfähigkeit im Schulalter wird nicht auf eine andere Schulform verwiesen.
  • Besserstellungsoption: Das versicherte Kind kann später den Beruf wechseln – ohne dass mit steigenden Beiträgen und einer erneuten Gesundheitsprüfung gerechnet werden muss. Die Beiträge können sogar sinken.
  • Verzicht auf Beitragsanpassung (§ 163 VVG)
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit optional einschließbar
  • Ab der Volljährigkeit hat das versicherte Kind die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag selbst zu übernehmen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Der Vorteil für Ihre Kunden: Aufbau auf dem in der Regel guten Gesundheitszustand des Kindes und Sicherung günstiger Beiträge
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  • Absicherung während der Schulzeit lohnt sich

    Mit der Junior BU+ bietet Zurich eine Berufsunfähigkeitsabsicherung für Schüler ab zehn Jahren an. Eltern und Großeltern können ihre Schützlinge somit bereits im schulpflichtigen Alter gegen Berufsunfähigkeit absichern.
    "Schüler sein" zählt hierbei als Beruf. Dieser wird durch Teilnahme am regulären Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule definiert.

    Bei einer frühzeitigen Absicherung der Arbeitskraft schon zu Schulzeiten profitieren Ihre Kunden von nachfolgenden Rahmenbedingungen:

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    Der Extraschutz - 10 Grundfähigkeiten sind während der Schulzeit kostenlos mitversichert:

     

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    Wie die frühzeitig erfolgte Absicherung zu Schulzeiten das Kind dauerhaft durchs Erwerbsleben begleitet, können Sie der untenstehenden Grafik entnehmen:

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  • Besserstellungsoption

    Besserstellungsoption – Einmal versichert, können die Beiträge aufgrund des ausgeübten Berufes nicht mehr steigen und auf Antrag sogar sinken.

    Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüft Zurich ohne erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.
    Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt, wird dieser ab der nächsten Versicherungsperiode berücksichtigt.
    Anderenfalls wird der Vertrag mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Für die Berechnung des neuen Beitrags gilt das ursprüngliche Eintrittsalter zum Versicherungsbeginn.

    Bei Schülern gelten als Wechsel der beruflichen Tätigkeit:

    • der erstmalige Wechsel in die gymnasiale Oberstufe,
    • der erstmalige Beginn einer Ausbildung,
    • die erstmalige Aufnahme eines Studiums sowie
    • die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

    Voraussetzungen:

    • Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person.
    • Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.
    • Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der neuen Tätigkeit angezeigt werden.

    Hier geht's zum Antrag auf Änderung der Berufsgruppensteinstufung für ab 01/2024 abgeschlossene Verträge ».

     

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