IT Safecare – Das Hightech-Sicherheitskonzept

Die IT Safecare 2021 ist eine IT-Haftpflichtversicherung für Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie.

Mit diesem Deckungskonzept schützt Zurich Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebshaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden sowie aus der IT-Haftpflicht wegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden.

Gut zu wissen, wenn man ein Backup hat – denn nicht nur das Leistungsspektrum ist umfangreich, Zurich bietet außerdem ein übersichtliches, durchgeschriebenes AHB-loses Wording.

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  • Highlights
  • Produktinfos
  • Dokumente
  • Angebot/ Antrag
  • Einzigartiges Konzept auf dem deutschen Versicherungsmarkt
  • Spezialisierte Versicherungskombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
  • Inklusive Betriebshaftpflicht und IT-Haftpflicht
  • Alle Dienstleistungen beim Betrieb eines Unternehmens der Informations- oder Telekommunikationstechnologie (IT- Dienstleistungen) und die im Rahmen dieses Betriebes gelieferten Produkte (IT- Produkte)
  • Weltweite (einschl. in den USA/Kanada) im Ausland erbrachte IT-Dienstleistungen und/oder in das Ausland gelieferte IT-Produkte
  • gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche, z.B.
    • für Vermögensschäden auch wegen einer Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten Dritter (z.B. durch Zerstörung oder Löschung)
    • wegen Schäden bei Übertragung schädlicher Computerprogramme (Malware) oder Viren an Dritte
    • für Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen
    • bei Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des versicherten Tätigkeitsbereichs
    • aus der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) oder entsprechender ausländischer Gesetze
    • wegen einer Rechtsverletzung durch eine IT-Dienstleistung oder ein IT-Produkt (z. B. Schäden aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Patent-, Marken-, Namens-, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Kartell- und Wettbewerbsverstößen)
    • wegen immaterieller Schäden
    • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Auftraggebers aufgrund Schlecht- oder Nichterfüllung vertraglicher Leistungspflichten
    • auf Ersatz entgangenen Gewinns
    • auf Schadenersatz statt der Leistung (Erfüllungsfolgeschäden)
    • für Ansprüche, denen die verschuldensunabhängige Haftung für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen zugrunde liegt (z. B. aufgrund von Service Level Agreements)
    • wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
    • aufgrund nicht reproduzierbarer Fehler
    • wegen Produkten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder nicht hinreichend erprobt sind
    • wegen Ansprüchen auf Ersatz von Verzögerungsschäden, wenn diese nicht auf einer fehlerhaften Einschätzung vorhandener Kapazitäten beruhen
    • aus der Beauftragung von Subunternehmern
  • Eigenschäden und eigene Aufwendungen für
    • Kosten für die Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Reputationsschäden
    • Kosten durch den Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen/ Key Man Cover
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Rücktritt des Auftraggebers (Return of Project costs)
    • Vertrauensschäden
    • Kosten für die Wiederherstellung der eigenen Website bei Beschädigung oder Zerstörung
    • Kosten für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
    • Kosten behördlicher Verfahren und strafrechtlicher Verteidigung
    • Kosten bei Unterlassungsklagen und bei dem Erlass einstweiliger Verfügungen
    • Aufwendungen bei Verlust, Zerstörung oder des Abhandenkommens von eigenen Dokumenten
    • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen bei Insolvenz des Auftraggebers
  • Cyber-Eigenschäden für
    • Kosten aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeit oder des Datenschutzes
    • Aufwendungen für Ersatz, Wiederherstellung oder Rekonstruktion von computergespeicherten Daten und Programmen nach einem Sicherheitsvorfall
    • Aufwendungen für cyberbezogene Erpressungsandrohungen und für Belohnungszahlungen
    • Ersatz betrieblicher Ertragseinbußen wegen Betriebsunterbrechung nach einem Sicherheitsvorfall nach einer Wartezeit von nur 8 Stunden
  • Vertragsstrafen bei Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen
  • pauschalierten Schadensersatz
  • Nachmeldefrist 10 Jahre
  • Betriebshaftpflichthaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung

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