Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte (AVB-WiStRa)

Schutzschirm-Konzept für "Freie Berufe"

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben. Doch es gibt Unterschiede bei den Anbietern - besonders bei dem Versicherungsschutz für Vermögensschäden.

Zurich hat für Ihre Kunden ein Sicherheitskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen und die marktüblichen Bedingungen übertrifft.

Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie vereidigte Buchprüfer erfüllen höchst verantwortungsvolle Aufgaben.
Häufig handeln sie direkt im Namen ihrer Mandanten. Durch die sich verändernde Gesetzgebung, durch Termindruck und andere Faktoren können unbeabsichtigt Beratungsfehler oder Fristversäumnisse entstehen. Dies kann bedeutende Vermögensverluste bei Mandanten zur Folge haben. Oft werden die Fehler erst Jahre später entdeckt.

Die Police von Zurich bietet Ihren Kunden ein einzigartiges Versicherungskonzept. Sie wird auf die speziellen Bedürfnisse dieser Berufsgruppe angepasst und schützt sie umfassend vor den finanziellen Folgen bei Vermögensschäden.

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Handlungsbedarf für ALLE Rechtsanwälte, Steuerberater und Patentanwälte!

Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zum 01.08.2022 führt zu neuen Pflichtversicherungssummen!

Einzelheiten lesen Sie hier.

Hier finden Sie außerdem FAQ zum Thema (Login erforderlich)

FAQ BRAO-Reform

Neues Antragsmodell

Bitte beachten Sie auch die aktuelle News und den neuen Antrag zum Thema!

  • Highlights
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  • News
  • Angebot/ Antrag
  • Streichung der Sozienklausel (auch Sozietätsregelung)
    Üblicherweise wird im Schadenfall maximal die durchschnittliche Versicherungssumme aller Sozien entschädigt. Der Schutz für jeden Einzelnen kann daher zu niedrig ausfallen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung von Zurich gibt es dieses Risiko nicht. Jeder Sozius erhält genau die Versicherungssumme, die er benötigt

  • Anderkontendeckung
    Auch fehlerhafte Verfügungen über Gelder auf Anderkonten sind über die Berufshaftpflichtversicherung von Zurich abgedeckt.

  • Financial Planning
    Mitversichert ist Financial Planning. Financial Planning ist die Analyse der privaten Vermögens- und Lebenslage sowie eine Vermögensgestaltungsberatung zur Sicherung eines in der Zukunft erwünschten bzw. benötigten Liquiditätsbedarfs.

Umfassender Schutz mit der Berufshaftpflichtversicherung von Zurich

  • Erweiterung des Geltungsbereichs bei Haftpflichtansprüchen mit Auslandsbezug auf weltweit und soweit rechtlich zulässig einschließlich USA/Kanada
  • Verzicht auf Innenregressansprüche in Fällen, in denen die wissentliche Pflichtverletzung mitversichert ist
  • Keine Beschränkung auf die gesetzliche Pflichtversicherungssumme in Fällen der mitversicherten wissentlichen Pflichtverletzung
  • Keine Durchschnittssummenbildung im Schadenfall
  • Zusätzliche Abwehrkosten bei Übersteigen der Versicherungssumme bis zu 10% max. 1 Mio. Euro
  • Mitversicherung kaufmännischer Risiken bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • Bedingungsdifferenzdeckung (Sublimit 100.000 EUR) inklusive Rückwärtsdeckung von zwei Monaten
  • Kosten für Ordnungs-, Straf- und Disziplinarverfahren (Sublimit 250.000 EUR)
  • Mitversicherung des elektronischen Zahlungsverkehrs bei Steuerberatern
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Anderkontendeckung bei Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte nur noch bei Wirtschaftsprüfern begrenzt (Sublimit 1 Mio. Euro)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Tätigkeit als Wirtschaftsmediator

Verkaufsunterlagen zum Produkt

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Weitere Verkaufsunterlagen

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Alle News

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Unser Policen-Antrag

Sie können innerhalb weniger Minuten unseren Antrag befüllen und direkt per E-Mail an vertrag@zurich.com senden.
Sie erhalten dann in Kürze die Police.

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