Vertrauensschadenversicherung
Die Presse berichtet ständig über aktuelle, teils spektakuläre Fälle von Betrug, Untreue und Unterschlagung in Unternehmen. Jedes Jahr entstehen in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe und insbesondere die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität haben zuletzt wieder stark zugenommen. Dennoch wähnen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit, denn oft sind die Entscheidungsträger überzeugt: "Wir kennen jeden unserer Mitarbeiter genau und haben darüber hinaus zuverlässige Kontrollen – bei uns kann so etwas nicht passieren!" Ein Trugschluss, der die Existenz dieser Unternehmen bedrohen kann. Denn keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte, und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo sie nie vermutet wird. Und wenn Mitarbeitende den eigenen Arbeitgeber schädigen, dann bleiben sie oftmals lange unentdeckt, weil sie die Kontrolldefizite gut kennen und durch das ihnen entgegengebrachte Vertrauen geschützt werden.
Die Zurich Vertrauensschadenversicherung ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen und schützt vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen. Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister wie zum Beispiel das Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal. Und was immer wichtiger wird: Eine gute Vertrauensschadenversicherung fängt auch Schäden auf, die durch Straftaten außenstehender Dritte begangen werden, in der Absicht, sich auf Kosten des versicherten Unternehmens zu bereichern. Das betrifft in der Praxis insbesondere Betrug in Form gefälschter Rechnungen oder Bestellungen sowie Täuschung mittels falscher Identitäten (z.B. Fake-President, Bestellerbetrug).
Wir unterstützen zudem vielfach im Rahmen von ergänzenden Kostenübernahmen, z.B. Public Relations, psychologische Betreuung, Spionageaufklärung und Kosten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Highlights auf einen Blick
- Jede Form krimineller Handlungen externer Täter
- Wissenszurechnung nur bei benannten Repräsentanten
- Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs
- Zielgerichtete Eingriffe in die IT-Systeme
- Vorläufige Entschädigungsleistungen
- Beitragsfreie Nachmeldefrist standardmäßig 36 Monate
- Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Unbegrenzte Rückwärtsdeckung für noch nicht entdeckte Schäden
- Public Relations-Kosten
- Kosten für psychologische Betreuung
- volle Mitversicherung von Schäden, verursacht durch Fremdpersonal
- Geheimnisverrat durch Vertrauenspersonen
- Weltweite Deckung möglich, auch Internationale Versicherungsprogramme
- Wissentliche Pflichtverletzung durch Vertrauenspersonen
Vertrauensschadenversicherung
-
Leistungen im Überblick
Schäden durch Vertrauenspersonen
Vorsätzlich unerlaubte Handlungen, Geheimnisverrat, Wissentliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen, Verlust ohne Verschulden, DrittschädenSchäden durch außenstehende Dritte (Sublimit 2,5 Mio. Euro)
Jede Form der strafbaren Handlung mit Bereicherungsabsicht, im Wesentlichen Raub, Diebstahl und Täuschungsschäden mittels Betrugsszenarien (z.B. Fake-President, Payment Diversion, Bestellerbetrug)Schäden durch Eingriffe in die IT (Sublimit 2,5 Mio. Euro)
Zielgerichtete Eingriffe in die eigene IT oder eines beauftragten Dienstleisters (z.B. durch Phishing, Pharming, Man-in-the-middle); Beschlagnahme von Hardware im Rahmen behördlicher Beweissicherungen; Überweisungen nach Ausspähen und Missbrauch von BenutzerzugangsdatenKostenübernahme
Schadenermittlung, Rechtsverfolgung und Abwehr maximal bis zur Versicherungssumme; Public Relations; psychologische Beratung; Spionageaufklärung; Fortführung des Geschäftsbetriebs; InformationskostenMitversicherte Unternehmen
Alle Unternehmen mit beherrschendem Einfluss nach § 290 Abs. 2 HGB sind grundsätzlich mitversichert; Aufnahme weiterer Unternehmen mit namentlicher Nennung möglichRückwärtsdeckung
Mitversicherung aller Schäden des Versicherungsnehmers und bereits mitversicherten Unternehmen, die vor Vertragsbeginn verursacht aber noch nicht entdeckt wurden.Nachmeldefrist
Entdeckung und Anzeige des Schadens bis zu 36 Monate nach Vertragsbeendigung und bei Verursachung während der VertragslaufzeitWeltweiter Versicherungsschutz (auch im Rahmen Internationaler Programme möglich)
Automatischer Versicherungsschutz für Unternehmen mit Sitz im EWR (darüber hinaus auf Antrag) auf Basis aktuell gültiger regulatorischer und steuerrechtlicher AnforderungenRepräsentanten
Wissenszurechnung nur gegenüber gesetzlicher Vertreter und namentlich benannten PersonenVorläufige Entschädigungsleistung
Vorläufige Entschädigungsleistung i.H.v. 50% (maximal 2,5 Mio. Euro) nach Klageeinreichung/ Klageerhebung und bei überwiegender Wahrscheinlichkeit eines Vertrauensschadens -
Zielgruppe
- Unternehmen ab 3 Mitarbeitern mit Unternehmenssitz in Deutschland, die sich gegen Vermögensschäden absichern wollen.
- Unternehmen mit Sitz im EWR, auf die der Versicherungsnehmer einen beherrschenden Einfluss ausübt, sind automatisch vom Versicherungsschutz erfasst.
- Im Fokus stehen Unternehmen oder Gewerbetreibende, die sich gegen
- Betrug, Untreue, Geheimnisverrat
- Unterschlagung, Diebstahl
- Wissentliche Pflichtverletzungen
Die Vertrauensschadenversicherung bietet Schutz gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen durch Mitarbeiter und weitere Vertrauenspersonen sowie in Erweiterung auch gegen Schäden durch strafbare Handlungen von außenstehenden Dritten und zielgerichtete IT-Eingriffe.
Grundsätzlich ist die Absicherung für alle Branchen relevant.
Ausgeschlossen gelten Werttransporte, Unternehmen der Schmuck-Herstellung/ -Handel oder -Scheideanstalten, Factoring, Wettspiele, Rohstoffhändler, Pelzverarbeitung oder Projektabsicherungen.
-
Risikoumfeld
- Mehr als 40% aller Unternehmen sind jüngst von Wirtschaftskriminalität betroffen gewesen und die Zahl der Straftaten in Deutschland steigt.
- "Günstiges" Wirtschaftsumfeld für Wirtschaftskriminalität aufgrund Inflation, Insolvenzrisiko, Krieg oder Corona-Nachwirkungen
- Typische Täter aus dem Kreis der Mitarbeitenden sind entweder ...
- ... lange im Unternehmen, in gehobener Position und kennen die Lücken im Kontrollsystem oder
- ... jung und unerfahren, auf der Suche nach dem schnellen Geld.
- Die häufigsten Motive für Mitarbeiterbetrug sind seit Jahren Alkohol- und Spielsucht, Habgier oder finanzielle Schieflage
- Die Bedrohungslage durch externe Täter nimmt stark zu und die Abgrenzung zum Cyber-Risiko verschwimmt zunehmend.
- Jeder Dritte Betrug in Privatunternehmen wird von Hinweisgebern aufgedeckt. (Quelle: ACFE Report 2022: National Whistleblower Center)
- Eine wirkungsvolle Prävention allein durch interne Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen ist nicht möglich; außerdem müssen diese kontinuierlich überprüft und angepasst werden (auch im HomeOffice)
-
Schadenbeispiele
Mitarbeiterbetrug
Eine Buchhalterin, die seit fast 30 Jahren für eine Anwaltskanzlei gearbeitet hatte, soll über Jahre Geld der Kanzlei auf eigene Konten überwiesen haben. Innerhalb von vier Jahren waren durch 52 Taten rund 150.000 EUR verschwunden.Fingierte Rechnungen
Eine Angestellte hat über einen Zeitraum von zehn Jahren bei einer Firma Rechnungen manipuliert und somit mehr als 2 Mio. Euro veruntreut. Bei der Durchsuchung des Wohnhauses wurden acht hochwertige PKW, ein Motorrad und ca. 40.000 EUR gefunden.Diebstahl/ Unterschlagung
Drei ehemalige Mitarbeiter eines Sportgeräteherstellers gaben zu, Waren im Wert von 53.000 EUR gestohlen und über eBay verkauft zu haben. Das Geld wurde verbraucht und für Sportwetten benutzt.Bestellerbetrug
Unbekannte geben sich als bestehenden Kunden des Unternehmens aus und bestellen mit gefälschter E-Mail Waren im Wert von 120.000 EUR. Die Waren werden an eine neue Adresse ausgeliefert. Bis der Betrug bei Zahlungserinnerung gegenüber dem echten Kunden auffällt, ist die Ware längst verschwunden.Fake-President
Ein Unbekannter gibt sich als Unternehmsleiter aus und informiert eine Mitarbeiterin aus der Buchhaltung über den nahenden Vertragsschluss mit einem wichtigen Geschäftspartner. Sie wird gebeten, einen Betrag von 240.000 EUR auf ein Auslandskonto zu überweisen. Um den Abschluss der Verhandlungen nicht zu gefährden, wird sie um strengste Diskretion gebeten. -
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist seit 2. Juli 2023 in Kraft.
Was wird geregelt?
Das Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien (z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Diskriminierungen) und soll das Whistleblowing insgesamt vereinfachen. Es regelt zum Einen die verpflichtende Einrichtung interner Meldestellen in Unternehmen und macht zum Anderen umfangreiche Vorgaben welche Maßnahmen bei Hinweisen einzuleiten sind mit entsprechenden Dokumentationspflichten.Wer ist betroffen?
Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden sind ab sofort betroffen. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitende haben eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis Dezember 2023.Was passiert bei Verstößen?
Es drohen hohe Bußgelder und Haftungsansprüche sowohl gegen Unternehmen als auch gegen Unternehmensleitern. Weiterhin steht dem Hinweisgeber unter Umständen auch ein Schadenersatzanspruch zu.Bezug zur Vertrauensschadenversicherung
Aufgrund der neuen Gesetzgebung muss mit der Aufdeckung bislang unbemerkter Schäden gerechnet werden. Mittels Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung inklusive Rückwärtsversicherung können bereits verursachte, aber noch nicht entdeckte Schäden abgesichert werden.Unser Lesetipp
Whistleblowing: Versicherer erwarten kurzfristig höhere Schäden, langfristig weniger Wirtschaftskriminalität (GDV-Artikel aus Mai 2023)
Verkaufsunterlagen zum Produkt
Hier finden Sie Verkaufsunterlagen zum Produkt. Zum Download bitte das PDF-Icon anklicken
Weitere Verkaufsunterlagen
Weitere Verkaufsunterlagen, z.B. auch zu anderen Produkten aus dem Bereich Sach und Übergreifendes, sowie zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie in unserer offen zugänglichen
Dokumente wie Bedingungen sowie weitere Tarif- und Produktinformationen, Anträge und Formulare finden Sie im
Alle News
Eine Übersicht mit allen News - auch zu anderen Produkten und weiteren Themen - finden Sie hier.
Sie sind derzeit nicht angemeldet.
Bitte loggen Sie sich ein, um geschützten Inhalt sehen zu können.