FirmenSchutz Haftpflichtversicherung

Ein reibungsloser Betriebsablauf ist für die  Firma Ihrer Kunden überlebenswichtig. Nur so können sie ihre Kunden zufriedenstellen und von ihrer Qualität überzeugen.

Was aber, wenn etwas Unvorhersehbares den Betrieb lahmlegt?

Unsere Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden zuverlässig und umfangreich vor finanziellen Folgen und sorgt dafür, dass sie ihre Ziele erreichen können.

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  • Betriebshaftpflichtversicherung

    Produkthighlights Betriebshaftpflichtversicherung

    Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden zuverlässig und umfangreich vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch sein Verschulden oder das eines seiner Mitarbeiter entstanden sind.

    • Deckungssumme 3,5 oder 10 Mio. Euro (3-fach-Maximierung)
    • Deckungserweiterungen ohne Sublimit bis zur Versicherungssumme mitversichert
    • Betriebsarten frei kombinierbar (Mischbetriebe)
    • Umwelthaftpflicht-/ Umweltschadensversicherung immer automatisch mitversichert
    • Besitzstandsklausel (auf Verträge am Markt)
    • Aufstellen und Betreiben von Ladestationen
  •  Bauherren-Haftpflichtversicherung  

    Produkthighlights Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden zuverlässig und umfangreich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch das versicherte Bauvorhaben entstanden sind.

    Mitversichert sind u.a.:

    • Eigenleistungen (Bauen in eigener Regie)
    • Gesetzliche Haftpflicht aus der Ausführung von Eigenleistungen/ Bauen in eigener Regie bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR
    • Nachbarschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche
    • Senkungs- und Erschütterungsschäden
    • Unterfahren und Unterfangen
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Produkthighlights Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden zuverlässig und umfangreich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch seine versicherten Immobilien oder Grundstücke entstanden sind.

    Mitversichert sind u.a.:

    • Erneuerbare Energien
      • Photovoltaikanlagen (bis 50 kWp)
      • Windkraftanlagen (bis 10 Meter Höhe)
      • Geothermieanlagen
      • Blockheizkraftwerke (bis 50 KW)
      • Lageranlagen (WHG-Anlagen) für Heizöl und Kleingebinde bis 15.000 Liter

    • Forderungsausfalldeckung für Sachschäden am Gebäude
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Produkthighlights Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden zuverlässig und umfangreich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch die die versicherte Veranstaltung entstanden sind.

    Mitversichert sind u.a.:

    Die gesetzliche Haftpflicht aus allen üblichen Nebenrisiken, insbesondere

    • aus Vor- und Nacharbeiten für Veranstaltungen (während der Versicherungsdauer)
    • aus der Abgabe von Speisen und Getränken und sonstigen Handelsartikeln im Interesse der versicherten Veranstaltung
    • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
    • Verwendung von Pyrotechnik
    • Mietsachschäden an Räumen
    • Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Obhutsschäden)

    Gilt für eine maximale Veranstaltungsdauer von 7 Tagen zzgl. 3 Tage Vor- und 3 Tage Nacharbeiten.

  • Betriebshaftpflichtversicherung

    Produktinfos Betriebshaftpflichtversicherung

    Das Wichtigste zur Betriebshaftpflichtversicherung kurz erklärt

    Unsere Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden zuverlässig und umfangreich vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch das Verschulden des Kunden oder das eines Mitarbeiters entstanden sind.

    • Hohe Versicherungssummen für alle versicherten Schäden, z.B. Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und Schlüssel- und Codekartenverlust
    • Sonderkonzepte für Berufsgruppen wir Baunebengewerbe, Landwirtschaft und Gastgewerbe

    Vermögensschäden durch Datenlöschung, Datenveränderung, Datenschutzverletzung und Internetnutzung sind versichert.

    Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Die über eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderungen können schnell in beträchtlicher Höhe anfallen, wenn es sich z.B. um Heilbehandlungskosten infolge eines Personenschadens handelt. Sehr hoch können auch Serienschäden ausfallen. Das sind Schäden, die mehreren Geschädigten aufgrund der gleichen Ursache (bspw. eine fehlerhaft produzierte Charge Ihres Kunden) entstehen. Auch versichert sind Vermögensfolgeschäden wie Verdienstausfall eines geschädigten Dritten durch einen versicherten Haftpflichtschaden.

    Faktencheck:
    Ein Einzelunternehmer haftet mit dem gesamten Privatvermögen sowohl für private als auch für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte und Handlungen.

    Schadenbeispiele

    Feuer bricht durch Mitarbeiter aus:
    Durch Fahrlässigkeit eines Lagerverwalters bricht ein Feuer in einer gemieteten Lagerhalle aus. Die Halle brennt vollständig ab. Der Feuerversicherer des Vermieters fordert seine Aufwendungen für den Neubau der Halle vom Betriebshaftpflichtversicherer des Mieters zurück.

    Feuer bricht durch Mitarbeiter aus:
    Durch Fahrlässigkeit eines Lagerverwalters bricht ein Feuer in einer gemieteten Lagerhalle aus. Die Halle brennt vollständig ab. Der Feuerversicherer des Vermieters fordert seine Aufwendungen für den Neubau der Halle vom Betriebshaftpflichtversicherer des Mieters zurück.

    Kunde stürzt im Fliesengeschäft:
    Im Präsentationsraum eines Fliesengeschäfts stürzt ein Kunde über einen im Weg stehenden Karton. Er bricht sich den Arm. Er wendet sich an den Inhaber des Fliesengeschäftes und fordert von ihm die Übernahme der Heilbehandlungskosten (Krankenhaus, Reha) sowie den Ersatz seines Verdienstausfalles als Zahnarzt.

    Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden durch eigenes Verschulden oder das eines Mitarbeiters ab. Zunächst prüfen wir die Schuldfrage, wenn es zu einem Schaden kommt, und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Berechtigte Ansprüche befriedigen wir. Wir bieten Ihrem Kunden einen auf das Gewerbe zugeschnittenen Versicherungsschutz, der individuell angepasst werden kann. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt drei Arten von Schäden.

    Personenschäden
    Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden Ihres Kunden die Gesundheit eines Dritten geschädigt wird. Dies kann bspw. durch den Sturz eines Gastes im Ladenlokal Ihres Kunden geschehen oder durch den Einsturz eines von Ihrem Kunden montierten Dachstuhls.

    Sachschäden
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch Verschulden Ihres Kunden die Sache eines Dritten beschädigt wird. Dies könnte dadurch passieren, dass Ihr Kunde bei Baggerarbeiten Erdleitungen beschädigt oder bei Malerarbeiten den Parkettboden seines Kunden ruiniert.

    Vermögensschäden
    Bis auf wenige Ausnahmen sind ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Dies können z.B. Umsatzeinbußen eines Restaurants infolge eines Wasserschadens sein, den Ihr Kunde verursacht hat.

    Zusätzliche optionale Bausteine

    Es kann eine Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung ergänzt werden.

    Beispiel für Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihr Kunde im Rahmen seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verursacht. Darüber hinaus gibt es Haftpflichtbausteine, die als Standard Bestandteil jeder Betriebshaftpflichtversicherung sind.

    Produkthaftpflicht
    In der Produkthaftpflicht sind Schäden versichert, die durch vom Kunden hergestellte Erzeugnisse oder geleistete Arbeiten entstehen.

    Erweiterte Produkthaftpflicht:
    Versichert sind Kosten, die Dritten durch die Weiterverarbeitung mangelhafter Produkte entstehen.

    Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung
    Diese Bausteine decken Schäden ab, bei denen die Schadenursache über die Luft, Wasser oder den Boden verbreitet wird.

    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    Versichert sind Schadensersatzansprüche, für die Haus- und Grundbesitzer herangezogen werden.

    Bauherrenhaftpflicht
    Versichert sind Schadensersatzansprüche, für die Bauherren herangezogen werden.

    Was zahlt die Betriebshaftpflicht im Schadenfall?

    Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

    • Berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter
    • Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts
    • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

    Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?

    • Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen
    • Reine Vermögensschäden (bis auf wenige Ausnahmen)
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche (bis auf wenige Ausnahmen)

    Hintergrundwissen

    Für welche Branchen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung relevant?

    Jede Branche hat andere Anforderungen an eine Betriebshaftplichtversicherung.
    Hier finden Sie eine Auswahl branchenspezifischer Leistungen der Betriebshaftpflicht.

    Produzierendes Gewerbe

    • Kosten Dritter, wenn mangelhafte Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt eingebracht werden
    • Kosten Dritter durch Einbau mangelhafter Erzeugnisse des Versicherungsnehmers in ein Gesamtprodukt: Kosten für Austausch, Transport, weitere Mängelbeseitigung, Ersatzmaßnahme, Selbstaustausch, Einzelteileaustausch, Reparatur
    • Vermögensschäden für mangelhafte Produkte Dritter, die durch fehlerhafte Maschinen verursacht werden

    Handel

    • Die Aufnahme von USA/CDN-Exporten und Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn
    • Vorumsätze und Schäden vor Vertragsbeginn
    • Be- und Entladeschäden an Transportmitteln und fremder Ladung
    • Aus- und Einbaukosten bei Neulieferung an private Endverbraucher

    Handwerk und Baunebengewerbe

    • Schäden an Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden
    • Mangelbeseitigungsnebenkosten
    • Aus- und Einbaukosten bei Neulieferung an private Endverbraucher

    Medienunternehmen

    • Versichert ist die Herstellung, Aufnahme und Bearbeitung von Filmen, TV-, Audio- und Videoproduktionen;
    • Schäden durch Film- und Fernsehaufnahmen auf fremden Grundstücken;
    • Schäden durch die Benutzung von zusätzlichen Kabeln und Leitungen, auch wenn diese durch fremde Grundstücke gelegt worden sind, sowie von Generatoren.

    Kfz-Handels- und -Handwerksbetriebe

    • Altölentsorgungskosten bis 300.000 EUR
    • Die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen von fremden Kraftfahrzeugen durch eine gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Fahrzeugen (z.B. Reparatur, Inspektionsarbeiten, Fahrzeugaufbereitung/-pflege)

    Gastgewerbe

    • Die Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen und Vorführungen
    • Der Betrieb von Fitnesseinrichtungen und Sportanlagen
    • Vermögensschäden aus gastgewerblichen Risiken

    Landwirtschaft

    • Ackerbau und Tierhaltung unter Einschluss von Flurschäden anlässlich des Weidebetriebs
    • Gewahrsamsschäden an landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen
    • Ländliche Gastwirtschaft und Ferien auf dem Bauernhof (Abgabe von bis zu 14 Betten)
    • Lagerung von Sickersäften aus Silos sowie von Jauche, Gülle und festem Stalldung ohne Mengenbegrenzung
    • WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis 50.000 Liter
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Produktinfos Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Warum ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

    Die über eine Bauherren-Haftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderungen können schnell in beträchtlicher Höhe anfallen, wenn es sich z.B. um Heilbehandlungskosten infolge eines Personenschadens handelt. Auch versichert sind Vermögensfolgeschäden wie Verdienstausfall eines geschädigten Dritten durch einen versicherten Haftpflichtschaden.

    Faktencheck:
    Wenn der Kunde eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, ist darin die Bauherren-Haftpflicht für sein Betriebsgelände eingeschlossen.

    Bauherren-Haftpflichtversicherung – Beispiele aus der Praxis

    Erdsenkung auf Nachbargrundstück:
    Bauarbeiten auf dem Grundstück Ihres Kunden lösen eine Erdsenkung des Nachbargrundstücks aus. Es entstehen Mauerrisse an den darauf befindlichen Gebäuden.

    Fußgänger stürzt wegen unzureichend abgesicherter Baustelle:
    Durch Abrissarbeiten stürzen Betonteile auf den Gehweg vor dem Betriebsgelände Ihres Kunden. Ein Fußgänger stürzt darüber und zieht sich schwere Verletzungen zu.

    Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Die Bauherren-Haftpflichtversicherung von Zurich deckt Schäden durch das Verschulden Ihres Kunden ab. Zunächst prüfen wir für Ihren Kunden die Schuldfrage, wenn es zu einem Schaden kommt, und wehren unberechtigte Ansprüche für ihn ab. Berechtigte Ansprüche befriedigen wir. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Versicherte Schäden in der Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt drei Arten von Schäden.

    Personenschäden
    Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch Verschulden Ihres Kunden die Gesundheit eines Dritten geschädigt wird. Dies kann bspw. durch den Sturz eines Passanten auf dem Gehweg vor seiner Baustelle eintreten.

    Sachschäden
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden Ihres Kunden die Sache eines Dritten beschädigt wird. Dies könnte dadurch passieren, dass bei Bauarbeiten auf seinem Grundstück das Nachbargrundstück beschädigt wird.

    Vermögensschäden
    Bis auf wenige Ausnahmen sind ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Dies können z.B. Schäden aus Verdienstausfall infolge eines Personenschadens sein.

    Was zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

    Was zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?

    • Berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter
    • Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts
    • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

    Was zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht?

    • Reine Vermögensschäden (bis auf wenige Ausnahmen)
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Produktinfos Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Warum ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

    Die über eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderungen können schnell in beträchtlicher Höhe anfallen, wenn es sich z.B. um Heilbehandlungskosten infolge eines Personenschadens handelt. Auch versichert sind Vermögensfolgeschäden wie Verdienstausfall eines geschädigten Dritten durch einen versicherten Haftpflichtschaden.

    Faktencheck:
    Wenn Ihr Kunde eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, ist darin die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für sein Betriebsgelände eingeschlossen.

    Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – Beispiele aus der Praxis

    Baum stürzt auf Nachbargrundstück:
    Eine Eiche, die auf dem Grundstück Ihres Kunden steht, stürzt bei einem Sturm auf mehrere Pkw, die auf dem Nachbargrundstück parken.

    Fußgänger rutscht auf vereistem Gehweg aus:
    Bei Schneefall und Glätte versäumt Ihr Kunde es, den Gehweg vor seinem Gebäude rechtzeitig zu räumen. Ein Fußgänger stürzt und bricht sich das Handgelenk. Es fallen Kosten für die Behandlung im Krankenhaus und die Reha an. Außerdem macht der Geschädigte seinen Verdienstausfall geltend. Er ist selbstständiger Fotograf.

    Leistungen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung von Zurich deckt Schäden durch das Verschulden Ihres Kunden ab. Zunächst prüfen wir für ihn die Schuldfrage, wenn es zu einem Schaden kommt, und wehren unberechtigte Ansprüche für ihn ab. Berechtigte Ansprüche befriedigen wir. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Versicherte Schäden in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung übernimmt drei Arten von Schäden.

    Personenschäden
    Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden Ihres Kunden die Gesundheit eines Dritten geschädigt wird. Dies kann bspw. durch den Sturz einer Person auf dem Gehweg vor dem Grundstück Ihres Kunden eintreten.

    Sachschäden
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden Ihres Kunden die Sache eines Dritten beschädigt wird. Dies könnte dadurch passieren, dass er bei Arbeiten auf seinem Grundstück das Nachbargrundstück schädigt.

    Vermögensschäden
    Bis auf wenige Ausnahmen sind ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Dies können z.B. Schäden aus Verdienstausfall infolge eines Personenschadens sein.

    Beispiel für Leistungen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Was zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

    • Berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter
    • Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts
    • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

    Was zahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht?

    • Reine Vermögensschäden (bis auf wenige Ausnahmen)
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Produktinfos Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Warum ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

    Die über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung gedeckten Schadensersatzforderungen können schnell in beträchtlicher Höhe anfallen, wenn es sich z.B. um Heilbehandlungskosten infolge eines Personenschadens handelt. Auch versichert sind Vermögensfolgeschäden wie Verdienstausfall eines geschädigten Dritten durch einen versicherten Haftpflichtschaden.

    Faktencheck:
    Wenn Ihr Kunde ein Betriebshaftpflichtversicherung hat, ist die Ausrichtung betriebsinterner Veranstaltungen darin eingeschlossen.

    Veranstalter-Haftpflichtversicherung– Beispiele aus der Praxis

    Schäden an gemietetem Raum:
    Nach einem Konzert stellt sich heraus, dass die Wände der Veranstaltungshalle stark verschmutzt sind. Außerdem wurde Mobiliar beschädigt. Die Halle muss neu gestrichen und die Möbel müssen ersetzt werden.

    Unfall wegen unzureichender Absicherung:
    Weil der Veranstaltungsort für das Maibaumstellen nicht gesichert wurde, wird ein Gast von einem Pkw angefahren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers fordert Schadensersatz vom Veranstalter.

    Leistungen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung von Zurich deckt Schäden durch das Verschulden des Kunden ab. Zunächst prüfen wir für ihn die Schuldfrage, wenn es zu einem Schaden kommt, und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Berechtigte Ansprüche befriedigen wir. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Versicherte Schäden in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung

    Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung übernimmt drei Arten von Schäden.

    Personenschäden
    Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden des Kunden die Gesundheit eines Dritten geschädigt wird. Dies kann bspw. durch den Sturz eines Gastes wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen eintreten.

    Sachschäden
    Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch das Verschulden des Kunden die Sache eines Dritten beschädigt wird. Dies könnte dadurch passieren, dass bei einer Veranstaltung Schäden an gemieteten Räumen verursacht werden.

    Vermögensschäden
    Bis auf wenige Ausnahmen sind ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. Das sind Vermögensschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Dies können z.B. Schäden aus Verdienstausfall infolge eines Personenschadens sein.

    Was zahlt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

    Was zahlt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

    • Berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter
    • Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts
    • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

    Was zahlt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nicht?

    • Reine Vermögensschäden (bis auf wenige Ausnahmen)
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche (bis auf wenige Ausnahmen)

Verkaufsunterlagen zum Produkt

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