Vermögens-Eigenschadenversicherung
Weniger Unternehmerrisiko – mehr Sicherheit
Mit der Vermögens-Eigenschadenversicherung von Zurich schützen sich Unternehmen gegen wirtschaftliche Schäden, die ihre Angestellten durch eine fahrlässige Pflichtverletzung verursachen. Ein Vermögensschaden kann schnell und unerwartet wichtige Liquiditätsreserven aufbrauchen und so die Existenz des Unternehmens bedrohen.- Schutz für Unternehmen, Sparkassen, Städte und Gemeinden gegen Vermögensschäden
- Sicherung der Liquidität und des Betriebsfriedens
- Ein auf diesen Schutz spezialisiertes Team mit über acht Jahrzehnten Erfahrung
- Schnelle Schadenbearbeitung und günstige Prämien
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Versicherungsumfang
Versicherungsumfang
- Entschädigung für Vermögensschäden
- Sicherung der Liquidität
- Erstattung von bestimmten Schadenermittlungskosten
- Versicherung für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einem Umsatz von bis zu 200 Mio. EUR
- Versicherungssumme bis zu 500.000 EUR wählbar
Nicht versicherbar
- Unternehmen, deren Gründungsdatum nicht mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Unternehmen mit unausgewogenen finanziellen Verhältnissen
- Unternehmen aus folgenden Branchen: Finanzdienstleistungsunternehmen, Treuhänder, Reiseveranstalter, Eventagenturen
- Tochterunternehmen im Ausland
Nicht eingeschlossen
In den Bedingungen sind fünf Ausschlussbereiche definiert: Spekulationen, unternehmerische Entscheidungen, Kassendifferenzen, Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche, anderweitige Versicherbarkeit, mittelbare Schäden und Krieg. Diese Beschränkungen beziehen sich vor allem auf Sachverhalte, welche durch andere Versicherungsverträge versicherbar sind oder aber sich generell einer Versicherbarkeit entziehen.
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Schadenbeispiele
Menschen machen Fehler
Jeder Mitarbeiter trägt durch seinen individuellen Einsatz zum Erfolg seines Unternehmens bei – und das täglich.
Und es sind auch individuelle Unachtsamkeiten, die erhebliche finanzielle Schäden verursachen können.
Beispiele finden sich in allen Branchen und in jedem Unternehmen.- Der Personalchef hat sich bei der hausinternen Personalanforderung verschrieben oder verlesen.
- Ein Angestellter verschreibt sich versehentlich bei einer Überweisung, so dass die Transaktion fälschlicherweise auf das Konto einer in Insolvenz befindlichen Firma weitergeleitet wird, deren Insolvenzverwalter es der Insolvenzmasse zuschlägt.
- Der Marketingleiter hat vergessen, einer Agentur fristgerecht zu kündigen, obwohl bereits ein Vertrag mit einer neuen Agentur unterzeichnet wurde.
- Ein Mitarbeiter hat nach einer EDV-Umstellung einen falschen Rabattfaktor für einen Kunden errechnet und so eine zu niedrige Rechnung gestellt.
Verkaufsunterlagen zum Produkt
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Weitere Verkaufsunterlagen
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