Drohnen- und Multicopterversicherung

Ob Freizeit oder Beruf – die Drohnenversicherung ist Pflicht

Drohnen sind im Trend, sowohl in der Freizeit als auch im Beruf.

Zurich bietet für jeden Drohnenbesitzer die richtige Versicherungslösung.

  • Individueller und bedarfsgerechter Versicherungsschutz
  • Drohnen und Multicopter bis 25 kg versicherbar
  • Frei wählbare Deckungssummen, Selbstbehalte und Geltungsbereiche
  • Multicopter Kasko für gewerbliche Nutzer
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  • Highlights
  • Produktinfos
  • Dokumente
  • Tarifrechner
  • Wir versichern Drohnen und Multicopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg
  • Wir bieten flexiblen Versicherungsschutz für private und/oder gewerblich genutzte Drohnen
  • Passgenauer Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten
  • Jeder kann fliegen (unbegrenzte Steuerer)
  • Versicherung erfüllt alle Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
  • Leistung der Drohnenversicherung

    Die Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter ist eine Pflichtversicherung und sichert den Kunden gegen die Ansprüche durch Dritte ab, die mit dem Betrieb der Drohne einhergehen. Wir versichern Drohnen und Multicopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg.

    Wir bieten flexiblen Versicherungsschutz für privat und/oder gewerblich genutzte Drohnen an.

    • Deckungssummen in Höhe von 3 Millionen Euro oder aber auch 5 Millionen Euro
    • Geltungsbereich Europa oder weltweit ohne USA/Kanada
    • Ohne Selbstbehalt oder in Höhe von 250 EUR für einen niedrigeren Versicherungsbeitrag

    Optional für gewerblich genutzte Multicopter

    Die Multicopter-Kaskoversicherung leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden) an dem gewerblich genutzten Multicopter und bei Abhandenkommen.
    • Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis des Multicopters inklusive Zubehör
    • Der Selbstbehalt beträgt 10%, mindestens 250 EUR
    • Versicherungsschutz besteht weltweit
    • Versicherungsschutz besteht für den Multicopter gegen Schäden durch
      • Anprall oder Absturz
      • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
      • mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte
      • Schäden während der Dauer von Transporten
    • Wir erstatten den Schaden an dem Multicopter bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Defimition einer Drohne
    Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug. Charakteristisch sind mehrere Rotoren, weswegen auch der Begriff Multicopter für Fluggeräte dieser Art verwendet wird. Einsatzmöglichkeiten Drohnen können nicht nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden, sondern auch in vielen Berufsfeldern. Die Möglichkeiten des Einsatzes von Drohnen und Multicoptern, aber auch deren erweiterte Ausstattung mit elektronischen Geräten sind sehr vielfältig. Sehr beliebt und praktisch ist es Foto- oder Videokameras anzubringen und damit Luftaufnahmen zu erstellen. Berufe, in welchen Arbeiten mit Hilfe von Multicoptern erledigt werden können, sind beispielsweise Fotografen und Mediengestalter, Handwerker, Dachdecker und Zimmermänner, Förster und Landwirte, Sachverständige, Ingenieure und Sicherheitsunternehmer. Was ist beim Betrieb zu beachten? Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten innerhalb der Sichtweite des Steuerers ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben. Die alleinige Nutzung über optische Hilfsmittel wie Virtual-Reality-Brillen und die Steuerung des Multicopters über eine Bordkamera mit Livestream-Funktion sind aktuell nicht zulässig.

    In der Nähe von Flughäfen, innerhalb von militärischen Anlagen und über bestimmten Gebäuden und Menschenansammlungen dürfen Multicopter nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Daher sollte sich der Kunde vorher bei den zuständigen Behörden, wie Bezirksregierung oder Ordnungsamt, über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Für den Betrieb von Drohnen und Multicoptern mit einer Gesamtmasse von mehr als 5 kg ist eine behördliche Aufstiegsgenehmigung erforderlich.
  • Versicherungspflicht
    Drohnen unterliegen, ähnlich wie Flugmodelle, einer Versicherungspflicht, sobald sie außerhalb von Gebäuden genutzt werden. Regelung nach Luftverkehrsgesetz Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz, in dem festgehalten ist, dass unbemannte Fluggeräte Luftfahrzeuge sind. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Person verletzt oder sogar getötet bzw. wird eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet. Es besteht aus diesem Grund auch eine Pflicht des Halters des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht Bestandteil der Allgemeinen Haftpflichtversicherung In der Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung sind versicherungspflichtige Luftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Abschluss einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, genauer einer Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter ist deshalb nicht nur verpflichtend, sondern auch unbedingt zu empfehlen. Denn bereits eine Unachtsamkeit kann schnell verheerende Folgen haben und gerade bei Personenschäden sind hohe Entschädigungen keine Seltenheit.
  • FAQ Drohnen

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