FirmenSchutz Frachtführerversicherung

Wer fremde Güter gegen Entgelt transportiert, ist dafür verantwortlich, dass diese auch unbeschädigt und rechtzeitig am Bestimmungsort ankommen. Aber was, wenn ein unvorhersehbares Ereignis das verhindert?

Der Frachtführer haftet – auch ohne eigenes Verschulden.

Die neue FirmenSchutz Frachtführerversicherung schützt Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens.

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Highlights der FirmenSchutz Frachtführerversicherung auf einen Blick

  • Mehr als 10 Fahrzeuge versicherbar
  • Auswahl des Geltungsbereiches auf Fahrzeugebene festlegbar
  • Nahbereich bis 150 km gilt grenzüberschreitend
  • Versicherungsschutz für Kurierdienste auf Fahrzeugebene festlegbar
  • Haftungshöhe auf Fahrzeugebene festlegbar
  • Standgelder sind mitversichert
  • Persönliche Habe der Fahrzeuginsassen ist mitversichert

Das Wichtigste kurz erklärt

Jeder, der Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzt, ist verpflichtet, eine Frachtführerversicherung abzuschließen. Diese schützt ihn, wenn berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt werden. Unsere Frachtführerversicherung sichert Ihre Kunden zuverlässig gegen die finanziellen Folgen eines Schadens ab – selbstverständlich auch beim Einsatz kleinerer Fahrzeuge.

  • Warum ist eine Frachtführerversicherung sinnvoll?
    Eine Frachtführerversicherung ist von entscheidender Bedeutung, um Frachtführer vor den vielfältigen Risiken im Transportwesen zu schützen. Die Versicherung bietet Schutz z.B. bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von Gütern und bietet damit Frachtführern eine finanzielle Absicherung im Schadenfall.
  • Frachtführerversicherung – Beispiele aus der Praxis

    1. Kurze Pause
    Der Fahrer eines Transporters hält für eine kurze Pause an einem Autohof an. Während das Fahrzeug kurz unbeaufsichtigt ist, wird der ordnungsgemäß verschlossene Transporter aufgebrochen. Er wird beim Aufbruch beschädigt und die Ladung gestohlen. Die Frachtführerversicherung erstattet die durch den Diebstahl abhandengekommene Fracht.

    2. Wartezeiten
    Durch eine Panne kann ein Frachtführer seine Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zustellen. Der Empfänger kann dadurch einen Auftrag nicht mehr rechtzeitig fertigstellen, weil seine Mitarbeiter auf diese Lieferung warten mussten. Die für die Wartezeit angefallenen Kosten trägt die Frachtführerversicherung bis zur Höhe des dreifachen Betrags der vereinbarten Fracht.

  • Leistungen der Frachtführerversicherung
    Die Frachtführerversicherung versichert die gesetzliche Haftung des Frachtführers, wenn Dritte Schadenersatzansprüche aus entgeltlichen Frachtverträgen gegen ihn stellen. Die Versicherung befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls vor Gericht.
  • Was ist versichert?
    • Verlust oder Beschädigung von Gütern inklusive Be- und Entladeschäden sowie transportbedingter Zwischenlagerungen bei durchgängigen Transporten
    • Güterschäden durch qualifiziertes Verschulden von Bediensteten des Versicherungsnehmers mit den je Fahrzeug geltenden Sonderziehungsrechten
    • Reine Vermögensschäden
    • Sonstige Vermögensschäden
    • Fälle von Nachnahme-Versehen
    • Persönliche Habe von Fahrzeuginsassen auf Erstes Risiko
    • Überschreitung von Lieferfristen im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Verkehr
  • Was zahlt die Frachtführerversicherung im Schadenfall?
    • Gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (subsidiär) mit den je Fahrzeug geltenden Sonderziehungsrechten
    • Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenfeststellungskosten
    • Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung (subsidiär)
    • Ersatz von Standgeldern, die durch Verschulden von Auftraggebern, Absendern und/oder Empfängern verursacht werden
    • Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn sie zu Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren
    • Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder die Kosten für die Reise zum Übernahmeort des Ersatzfahrzeugs, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder nach einem Transportmittelunfall nicht mehr einsatzbereit ist
    • Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Kraftfahrzeugs für 2 Tage, sofern das Transportfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch einen Motor-/ Fahrzeugbrand derart beschädigt ist, dass ein Weitertransport nicht möglich ist (ohne Fahrzeugnebenkosten, z.B. Kraftstoff, Zollplaketten, Steuern, Versicherungen)
    • Übernachtungskosten des Fahrers sowie eines zweiten Fahrers (sofern dieser für den ursprünglichen Transport auch eingeplant war) nach einem Transportmittelunfall, einem Brandschaden oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde und die Rückreise nachweislich nicht kurzfristig organisiert werden kann, für maximal 5 Tage

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