Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) sichern sich Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft ab.

Absichern und Vorsorgen
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusammen mit einer Hauptversicherung – z.B. mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung – abgeschlossen werden.

Eine sehr beliebte Kombination ist die Vorsorgeinvest Spezial mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Hier wird ein solides Vorsorgekapital aufgebaut, und gleichzeitig ist Ihr Kunde finanziell für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert.
Sollte er berufsunfähig werden, dann übernimmt die BUZ
  • die weiteren Beiträge für den Vorsorgevertrag. So ist während der Zeit der Berufsunfähigkeit sichergestellt, dass das Vorsorgeziel erreicht wird
  • eine regelmäßige Rente in vereinbarter Höhe, so dass das Einkommen während der Zeit der Berufsunfähigkeit nicht zu knapp wird

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte so vereinbart werden, dass sie ca. 60% des regulären Bruttoeinkommens abdeckt.

NEU – Jetzt optional mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließbar

Siehe hierzu unten in den Laschen auch die News sowie die Produktinfos zum Thema.

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Gut zu wissen

BUZinvest - Absicherung der Arbeitskraft quasi "zum Nulltarif"
Ihr Kunde erhält mit BUZinvest die Chance, nach Ablauf des Vertrags eine Kapitalabfindung zu erhalten, die die Summe seiner auch für die BUZ eingezahlten Beiträge übersteigt.

Keine Altersvorsorge ohne BUZ-B!
Sie führt die Beiträge für die private Altersrente weiter, wenn das Einkommen aufgrund einer BU ausfällt.

Berufsunfähigkeitsschutz plus Basisrente
Steuerlich geförderte Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert mit unseren Basisrentenversicherungen. Der Staat beteiligt sich an der Absicherung der Arbeitskraft, wenn mindestens 50% der Beiträge dem Aufbau der Altersvorsorge dienen.

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Die Vorteile unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf einen Blick

Vorteile unserer leistungsstarken Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • Volle Leistung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (auch rückwirkend), wenn feststeht, dass Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird 
  • Vertragsanpassung an neue Lebenssituation über Lebensphasenkonzept möglich
  • Für den Einsatz in der betrieblichen Altersversorgung geeignet
  • Verzicht auf die Prüfung, ob Ihr Kunde auch eine andere Tätigkeit ausüben könnte (abstrakte Verweisung)
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Vorteile bei BUZinvest

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest Spezial
  • Flexible Fondsanlage (individuell oder gemanagt) nach den persönlichen Wünschen Ihres Kunden
  • Modell "reine Fondsanlage" ohne Garantien möglich (auf Wunsch Einschluss von Kapitalgarantien)

Vorteile bei Berufsunfähigkeitsschutz plus Basisrente

  • Lebenslange Rentenzahlung aus der Basisrente
  • Flexibler Rentenbeginn bei der Basisrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Beiträge zur Basisrente und zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden steuerlich gefördert
  • Jährliche Zuzahlungsmöglichkeit bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. 20.000 EUR für Ledige, 40.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten.
  • Auf Wunsch mit außergewöhnlichem Investment-/Garantiemodell
  • Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Bei Vereinbahrung einer Klammerklausel zusätzlich Verzicht auf konkrete Verweisung
  • Bei Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die Basisrente bis zum Beginn der Rentenzahlung übernommen.
  • Inflationsschutz durch "dynamische Beitragserhöhung"
  • Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher
  • Hinterbliebenenschutz möglich
  • Untersuchungs- und Summengrenzen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung

    Medizinische Untersuchungsgrenzen und finanzielle Summengrenzen für Invaliditätsabsicherungen (EU/BU/GFV)

  • BU-Einsteigermodell

    In jungen Jahren stehen für die unbedingt erforderliche Absicherung der Arbeitskraft in der Regel nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit dem zweistufigen Einsteigermodell auf Basis der derzeit vorhandenen Tarife können Sie den Zielgruppen

    • Berufseinsteiger
    • Auszubildende
    • Studenten
    • Schüler ab 15 Jahren

    sowohl beim Berufsunfähigkeits-Schutzbrief (SBU), beim Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (SEU) als auch bei der BUZ zu einem günstigen BU-/EU-Einstieg in den einkommensschwächeren jungen Jahren verhelfen. Im Einzelnen sichern sich Ihre Kunden zunächst mit einem bis max. zum 40. Lebensjahr laufenden Erstvertrag ab, bei dem es sich sowohl um eine SBU, eine SEU als auch eine BUZ handeln kann.

    Das Besondere: Eine Verlängerung des Schutzes im Rahmen eines Folgevertrages erfolgt bedingungsgemäß ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies gilt auch für eine zu diesem Zeitpunkt optional mögliche Erhöhung der Rente um 50 Prozent der bisherigen Absicherung.

    Die genauen Rahmenbedingungen, die zu beachtenden Besonderheiten beim Eintritt des Leistungsfalls sowie alle Details zur Beantragung, Berechnung, etc. können Sie den in der Anlage beigefügten Folien entnehmen.

  • Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Es ist möglich, in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel für alle Beamtentypen (auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit) optional einzuschließen. Die Absicherungshöhe (bis maximal 1.600 EUR) hängt dabei von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab.

    Der Einschluss der so genannten "DU-Klausel" bietet den Beamten einen doppelten Schutz:

    Im Leistungsfall prüft Zurich nicht nur, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, sondern auch, ob der Kunde berufsunfähig ist. Diese Prüfung wird vorgenommen, wenn der Dienstherr keine Einstufung als dienstunfähig vornimmt.

    Die Dienstunfähigkeitsabsicherung besitzt eine so genannte "echte" Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet, dass Zurich im Leistungsfall (bei Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen) keine eigene, zusätzliche Prüfung auf Dienstunfähigkeit vornimmt, sondern sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließt.

    Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird jedoch weiterhin geprüft.

    Liegt aus gesundheitlichen Gründen keine Dienstunfähigkeit vor, prüft Zurich, ob eine Berufsunfähigkeit (nach der normalen BU-Definition) vorliegt. Zurich erbringt entweder Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit. Durch die vollständige DU-Klausel im Vertrag gilt als Leistungsauslöser sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit durch Krankheit.

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Absicherungshöhe (je nach Besoldungsgruppe) maximal 1.600 EUR
    • Doppelter Schutz durch DU- und BU-Absicherung
    • Zurich richtet sich nach der Entscheidung des Dienstherrn – keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit
    • Absicherung besonders wichtig für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, da kein gesetzlicher Schutz vorliegt

    Bitte beachten Sie:

    Die Kalkulation der Angebote/ Anträge erfolgt bis Ende 2024 über das pAV-Angebotsmanagement:

    E-Mail:   maklerserviceleben@zurich.com
    Telefon:    +49 (0)221 7715 6700

    Für Anfragen an das Angebotsmanagement verwenden Sie bitte den beigefügten Anforderungsbogen.

    Was bedeutet "dienstunfähig"

    Bei Beamten gibt es die Besonderheit, dass sie beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft und in den Ruhestand versetzt werden können.

    Definition der Dienstunfähigkeit

    Die allgemeine Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund physischer oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Dienstpflichten zu erfüllen, unabhängig von seiner konkreten Verwendung oder Tätigkeit. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG). Für alle Beamten gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung". Der Dienstherr ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen.

    Sprich: Beamte werden (nach § 44 Bundesbeamtengesetz) nur aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt.

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