Luftfahrtversicherung

Mit optimalen Versicherungslösungen "ready for departure"

Wer den Traum vom Fliegen lebt weiß, dass Sicherheit die oberste Priorität hat. Der Gedanke an Sicherheit sollte jedoch nicht erst mit dem „pre-check“ ihres Flugzeugs anfangen.

Zurich bietet Versicherungslösungen für privat und gewerblich genutzte Luftfahrzeuge sowie Luftfahrtbetriebe an.

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  • Highlights
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  • Persönliche und fachkundige Beratung
  • Individuelle Risikoanalysen
  • Attraktive Einzel- und Flottenversicherungen
  • Unabhängige Expertise im Schadensfall
  • Zurich ist seit mehr als einem halben Jahrhundert im Luftfahrtversicherungsmarkt tätig

Zielgruppe:

Halter von
  • ein- oder zweimotorigen Flugzeugen,Ultraleichtflugzeugen,
  • Motorseglern,
  • Segelflugzeugen,
  • Helikoptern,
  • Ballonen,
  • Luftsportgeräten (z. B. Fallschirme)
  • Luftfahrzeug-Haftpflicht

    Versichert sind zivilrechtliche Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

    Halter-Haftpflichtversicherung

    Jeder Halter eines Flugzeuges ist nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dazu verpflichtet eine Halter-Haftpflichtversicherung für sein Flugzeug abzuschließen.
    Die Halter-Haftpflichtversicherung sichert Ihre Kunden gegen Ansprüche aus Personen- und Sachschäden Dritter beim Gebrauch des Luftfahrzeuges außerhalb des Luftfahrzeugs ab.

    Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung

    Die Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung sichert Ihre Kunden gegen Ansprüche aus Personenschäden der Passagiere, einschließlich Schäden an mitgeführten Sachen von Passagieren im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen ab.
    Die Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung ist bei einer Personenbeförderung (auch unentgeltlich) gesetzlich vorgeschrieben.

    Kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung (Combined Single Limit – CSL)

    Die kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung (Combined Single Limit – CSL) bietet erweiterten Versicherungsschutz durch eine einheitliche, höhere Versicherungssumme.

    Der Vorteil:

    Kommt es zum Schaden, so zahlen wir bis zur gesamten Versicherungssumme – egal ob der Schaden in den Rahmen der Passagierhaftpflicht- oder Halterhaftpflicht gefallen ist.

  • Luftfahrzeug-Kaskoversicherung

    Die Luftfahrzeug-Kaskoversicherung sichert das Luftfahrzeug gegen Total- und Teilschäden ab. Dabei sind alle Gefahren versichert, denen das Flugzeug ausgesetzt ist. Ersetzt werden die Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

    Für die Sonderausrüstung und -instrumentierung besteht Versicherungsschutz nur nach besonderer Vereinbarung. Zubehör ist nicht Gegenstand der Luftfahrzeug-Kaskoversicherung. 
    Für die Höhe der Prämien ist in der Regel entscheidend, wie erfahren die Piloten sind und ob sie bereits Schäden verursacht haben. 

    Der Geltungsbereich kann auf Europa oder die ganze Welt bezogen werden.

  • Insassen-Unfallversicherung

    Die Insassen-Unfallversicherung ist an ein Luftfahrzeug gebunden und kann für Passagiere und/oder Besatzungsmitglieder abgeschlossen werden. 

    Die Insassen-Unfallversicherung kommt für Unfälle der Versicherten auf, die beim Betrieb oder dem Ein- und Aussteigen des Flugzeuges entstehen. Es gelten auch Unfälle als versichert, die sich bei einer Zwischenlandung während des Aufenthaltes auf Flughäfen oder Landeplätzen ereignen.

  • Luftfahrt-Unfallversicherung

    Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist die ideale Ergänzung zu einer privaten Unfallversicherung. Sie ist nötig, da in den meisten allgemeinen Unfallversicherungen die Deckung für Flugunfälle ausgeschlossen ist. Sie kann unter anderem für Piloten, Fluglehrer und Flugschüler abgeschlossen werden.

    Die wichtigsten Leistungen im Überblick (abhängig vom gewählten Schutz):

    • Frei wählbare Versicherungssummen
    • Zweifache finanzielle Absicherung durch einmalige Invaliditätsleistungen und lebenslange Unfall-Rente
    • Invaliditätsleistung ab 1 % Invaliditätsgrad
    • Bei Vollinvalidität ist eine Auszahlung bis zur fünffachen Invaliditätsgrundsumme möglich
    • Unfallrente: ab 50 % Invalidität Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Rente
    • Todesfallabsicherung
    • Krankenhaustagegeld
    • Beitragsfreie Mitversicherung von kosmetischen Operationen und Bergungskosten
  • Zusatzversicherungen
    • Subsidiäre Haftpflichtversicherung
    • Kriegsdeckung
    • Fluglehrer
    • Flugplatzhalter
    • Luftsportvereine
    • Flugveranstaltungen
    • Flugdrohnen/Multicopter (UAV)
    • Produktions- und Unterhaltsbetriebe

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