Camping-Versicherung
Eine Versicherung für den Camper oder das Wohnmobil ist genauso wichtig wie eine Hausratversicherung für eine Wohnung oder ein Haus.
Nur so kann Ihr Kunde die Freiheit in der Natur ungetrübt genießen. Aber nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen seinem mobilen Eigenheim Gefahren.
Die Zurich Camping-Versicherung bietet zuverlässigen Ganzjahresschutz für sein Hab und Gut.
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Unseren neuen, offen zugänglichen Online-Rechner zur Camping-Versicherung finden Sie hier
Das ist versichert
- Standfahrzeuge (nicht zugelassene Fahrzeuge) und Reisefahrzeuge (zugelassene Fahrzeug), die nicht der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen sowie nicht gewerblich genutzt oder vermietet werden.
- Neben Wohnwagen und Wohnmobilen können Tiny-Häuser, umgebaute Bau-, Zirkus oder Schäferwagen sowie Mobilheime versichert werden.
- Bewegliches Inventar des Fahrzeugs. Prämienfrei mitversichert ist Unterhaltungselektronik bis 500 EUR. Laptops, Notebooks, Mobiltelefone, Fotoapparate, mobile Navigationsgeräte und Kosten für die Wiederbeschaffung von Bankkarten und Ausweispapiere sind in der Zeit, in denen das Fahrzeug bewohnt wird, bis 500 EUR prämienfrei mitversichert.
- Vorzelte, Zeltanhänger, Zelt- und Klappcaravane. Prämienfrei mitversichert ist der Zeltinhalt, Solaranlagen, Markisen und Sonnendächer bis 2.500 EUR.
- Nebengebäude auf dem Dauerstellplatz. Mitversichert ist der Inhalt bis 500 EUR.
- Zäune, Mauern, Terrassen und Fußböden auf dem Dauerstellplatz bis 1.000 EUR
Versicherungswert
- Neuwert für Stand-/Reisefahrzeug in den ersten 5 Jahren ab Herstellung/Baujahr
- Kaufpreis in den ersten beiden Jahren nach Erwerb für gebraucht gekaufte Stand-/Reisefahrzeuge
Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust der versicherten Sachen durch:
- Brand oder Explosion, Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen
- Entwendung, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schneemassen
- Beschädigung des Inventars durch Unfall des Stand- oder Reisefahrzeugs
- Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- Leitungswasserschäden, Bruchschäden an der Außenverglasung und Kochfeldern
Der Versicherungsschutz für Stand- und Reisfahrzeuge gilt während des Aufenthaltes innerhalb Europas (geografisch, ohne Kriegs- und Krisengebiete)
- auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen
- auf behördlich zugelassen Wohnmobilstellplätzen bis maximal 7 Tage
- auf Mobilheim- und Ferienparks
- im Winterlager
- Der bewegliche Inhalt des Fahrzeugs sowie Vorzelte inkl. Vorzeltinhalt ist auch während der Fahrt innerhalb des Geltungsbereiches versichert.
- Reisefahrzeuge sind nur versichert, solange sie nicht auf eigener Achse am Straßenverkehr teilnehmen.
Mitversicherte Kosten nach einem versicherten Schaden bis maximal 5.000 EUR
- Schadenminderungskosten
- Aufräumungs- Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten von Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
- Schlossänderungskosten bis 100 EUR
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