Grundfähigkeits-Schutzbrief

Bezahlbarer Risikoschutz für jedermann

Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für uns selbstverständlich. Doch was ist, wenn Ihr Kunde diese Fähigkeit zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall verliert?

Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief von Zurich können Sie Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 19 grundlegenden Fähigkeiten absichern.

Bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate (z.B. Gehen, Gebrauch einer Hand, Sehen) oder bei Pflegebedürftigkeit erbringt Zurich die vereinbarte monatliche Rente.

Das Plus im Leistungsfall

  • Die Zahlung der Rente erfolgt unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
  • Aktive Kundenunterstützung durch die Möglichkeit einer kostenfreien Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute

Plus: Einfacher und schneller Abschluss

  • M-Check statt Arztbesuch bei Überschreitung von Untersuchungsgrenzen 
  • Zurich RizikoCheck ermöglicht Annahmeentscheidung direkt beim Kunden
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Gute Gründe für den Grundfähigkeits-Schutzbrief auf einen Blick

Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief können sich Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 19 grundlegenden Fähigkeiten absichern.

  • Rentenzahlung bereits ab Verlust einer Grundfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate
  • Rückwirkende Leistung
  • Frühzeitige Absicherung bereits ab dem fünften Lebensjahr möglich
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsfragen mittels Lebensphasenkonzept, wenn vereinbart
  • Verzicht auf Beitragsanpassung (§ 163 VVG)
  • Verlängerungsoption bei Erhöhung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kostenlose Rehabilitationshilfe
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Zukunftsoption für junge Leute: Späterer Wechsel in Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich, wenn versicherte Person bei Abschluss des Grundfähigkeits-Schutzbriefs jünger als 15 Jahre ist (ohne erneute Gesundheitsfragen)

Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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  • Das leistet der Grundfähigkeits-Schutzbrief

    Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhält Ihr Kunde eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegt.

    Leistung unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

    Die Frage, ob Ihr Kunde im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.

    19 versicherte Grundfähigkeiten/Beeinträchtigungen*

    • Gehen
    • Treppen steigen
    • Knien/Bücken
    • Handgebrauch
    • Armgebrauch
    • Sehen
    • Sprechen
    • Hören
    • Geistige Leistungsfähigkeit
    • Pflegebedürftigkeit
    • Gerichtliche Anordnung der Betreuung
    • Autofahren
    • Sitzen
    • Heben und Tragen
    • Greifen und Halten
    • Stehen
    • Schreiben
    • Gleichgewicht
    • Tastatur benutzen

    Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.
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    Rückwirkende Leistung

    Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrages heraus, dass Ihr Kunde schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so erbringen wir diese rückwirkend.

    Organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen

    Auf Wunsch unterstützt Zurich auf dem Weg zurück in die Normalität. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Integrationsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z.B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden. Der Kunde entscheidet selbst darüber, ob er den kostenlosen Service von Zurich annehmen möchte.

  • Untersuchungs- und Summengrenzen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung

    Medizinische Untersuchungsgrenzen und finanzielle Summengrenzen für Invaliditätsabsicherungen (EU/BU/GFV)

  • Lebensphasenkonzept

    Lebensphasenkonzept

    Wie Sie das Lebensphasenkonzept zur Erhöhung einer Rente (BU/EU/GFV) nutzen, erfahren Sie hier:

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