Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
Das Einkommen Ihrer Kunden ist zu wertvoll für Kompromisse
Existenz ohne Einkommen?
Einen frühen und passgenauen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollte Ihr Kunde in den Mittelpunkt seiner Absicherung stellen, um seinen Lebensstandard zu sichern – auch seiner Familie zuliebe.
Ihre Kunden haben die besten Leistungen verdient!
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich bietet ein besonders umfassendes Leistungspaket bei attraktiven Prämien. Sie richtet sich an Kunden, die für ihr Geld mehr Leistung von ihrer Versicherung erwarten. Dabei gehen die Services von Zurich weit über die obligatorische Geldzahlung hinaus.
NEU – Jetzt optional mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließbar
Siehe hierzu unten in den Laschen auch die News sowie aktuelle Dokumente und Produktinfos zum Thema
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung von Zurich – so individuell wie die berufliche Tätigkeit Ihres Kunden
- Moderne Berufeliste zwecks Berücksichtigung neu entstandener Berufsbilder (gemäß aktuellster Klassifizierung der Bundesagentur für Arbeit)
- Besonders risikogerechte Tarifierung: Scoringmodelle ermöglichen eine präzisere Absicherung der konkreten beruflichen Tätigkeit anstelle des bloßen Berufsbildes (zusätzlich u.a. Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern)
- Noch mehr Planbarkeit durch Garantie der Nettobeiträge bis ins Jahr 2025 (für Neuverträge ab 08/2019)
- Vielfältige Bedingungsoptimierungen, wie z.B. verbesserte AU-Leistung, Erhöhung Leistungsumfang Überbrückungshilfe, etc.
- Verbesserungen im Antragsprozess sowie im Underwriting, wie z.B. Ermöglichung höherer Absicherungshöhen für Studenten, Teilzeitkäfte oder Angehörige von Kammerberufen, etc.
- Optimierter Service aus Kundensicht, durch z.B. Teleclaiming
- Angleichung BUZ-Bedingungen an SBU-Bedingungen (sofern gesetzlich möglich)
Unser Berufsunfähigkeits-Schutzbrief – Die Highlights auf einen Blick
Mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief (SBU) von Zurich sichern sich Ihre Kunden gegen die finanziellen Folgen des Verlustes der Arbeitskraft ab.
- Volle Leistung schon ab 50% Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (auch rückwirkend), wenn feststeht, dass Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Arbeitsunfähigkeitsleistung ab sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit optional einschließbar
- Überbrückungshilfe nach Einstellung der Krankentagegeldzahlung des privaten Krankenversicherers bzw. der Krankengeldzahlung des gesetzlichen Krankenversicherers (max. 12 Monate) – siehe auch die Präsentation in der Lasche "Dokumente"
- Vertragsanpassung an neue Lebenssituation über Lebensphasenkonzept möglich, wenn vereinbart
- Verzicht auf Beitragsanpassung (§ 163 VVG)
- Für den Einsatz in der betrieblichen Altersversorgung geeignet
- Im Leistungsfall Verzicht auf die Prüfung, ob eine alternative Tätigkeit ausgeübt werden kann
- Kostenlose professionelle Unterstützung bei Rehabilitations- und beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen (in Kooperation mit ReIntra; siehe auch die Präsentation in der Lasche "Dokumente")
- Starthilfe für den beruflichen Wiedereinstieg in Höhe von sechs Monatsrenten (bei Wegfall der Berufsunfähigkeit, wenn noch keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Besserstellungsoption – bei Berufswechsel können die Beiträge auf Antrag sogar sinken
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Allgemeines
Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau scheidet wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben aus. Hierbei sind nur selten Unfälle die Ursache.
In der weit überwiegenden Zahl sind Krankheiten die Auslöser. Hinzu kommt eine unzureichende gesetzliche Absicherung. Eine private Vorsorge ist damit unerlässlich.
Mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief profitieren Ihre Kunden gleichermaßen von lückenlosem Schutz, voller Flexibilität und 100 % Rundumservice.
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Lückenloser Schutz
- Rückwirkende Leistung, keine Meldefrist
- AU-Leistung für max. 24 Monate bereits ab 4 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit und 2 Monaten Prognose (als Option einschließbar)
- Überbrückungshilfe nach Ablauf von privater Krankentagegeldzahlung für bis zu 12 Monate
- Verzicht auf Umorganisation bei definierten Kammerberufen, Betrieben ab 10 MitarbeiternInnen sowie bei stark kaufmännisch geprägten Betrieben und Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten bei erfolgter Umorganisation
- Minderung der BU/ Pflege muss nicht angezeigt werden
- Grundsätzlich kein zeitlich befristetes Anerkenntnis, in Einzelfällen maximal 12 Monate
- Attraktive Rückzahlungsmodalitäten bei Beitragsstundung
- Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
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Volle Flexibilität
- Leistungsdauer in allen Berufen bis zum 67. Lebensjahr vereinbar
- Karenzzeit bis zu 36 Monate wählbar
- Azubis und Studenten – Absicherung bis durchschnittlich 1.250 EUR monatliche BU-Rente möglich sowie Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Berufe mit niedrigem Lohnniveau – Absicherung bis 1.250 EUR monatliche BU-Rente möglich
- Kammerberufe – Anrechnung der Leistungen aus berufsständischer Versorgung erst bei BU-Renten ab 3.000 EUR (inkl. Bonus)
- Beitrags- und Leistungsdynamik i.H.v. 1 bis 3% vereinbar
- Lebensphasenkonzept – Umfangreiche Nachversicherungsgarantie bis zum 50. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsfragen
- Verlängerungsoption bei Erhöhung der Altersgrenze in der GRV
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100% Rundumservice
- Schnelle Risikoeinschätzung und Bewertung von Produktalternativen mit dem RisikoCheck direkt beim Kunden
- Medical Home Service (M-Check) als Alternative zum Arztbesuch bei Überschreitung von Untersuchungsgrenzen
- Teleclaiming – Jeder Kunde wird bei der Beantragung seiner BU-Leistung telefonisch unterstützt
- Außenregulierer unterstützen im Leistungsfall vor Ort
- Kostenlose (freiwillige) Reha- und berufliche Reintegrationsberatung mittels ReIntra
- Kostenbeteiligung an Wiedereingliederungsmaßnahmen bis zum 6-fachen der vereinbarten BU-Rente
- Verbindliche Frist für Leistungsfallentscheidung – 10 Tage
- Leistung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Erwerbsminderungsrentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung vorliegt
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Untersuchungs- und Summengrenzen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung
Medizinische Untersuchungsgrenzen und finanzielle Summengrenzen für Invaliditätsabsicherungen (EU/BU/GFV)
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BU-Einsteigermodell
In jungen Jahren stehen für die unbedingt erforderliche Absicherung der Arbeitskraft in der Regel nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit dem zweistufigen Einsteigermodell auf Basis der derzeit vorhandenen Tarife können Sie den Zielgruppen
- Berufseinsteiger
- Auszubildende
- Studenten
- Schüler ab 15 Jahren
sowohl beim Berufsunfähigkeits-Schutzbrief (SBU), beim Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (SEU) als auch bei der BUZ zu einem günstigen BU-/EU-Einstieg in den einkommensschwächeren jungen Jahren verhelfen. Im Einzelnen sichern sich Ihre Kunden zunächst mit einem bis max. zum 40. Lebensjahr laufenden Erstvertrag ab, bei dem es sich sowohl um eine SBU, eine SEU als auch eine BUZ handeln kann.
Das Besondere: Eine Verlängerung des Schutzes im Rahmen eines Folgevertrages erfolgt bedingungsgemäß ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies gilt auch für eine zu diesem Zeitpunkt optional mögliche Erhöhung der Rente um 50 Prozent der bisherigen Absicherung.
Die genauen Rahmenbedingungen, die zu beachtenden Besonderheiten beim Eintritt des Leistungsfalls sowie alle Details zur Beantragung, Berechnung, etc. können Sie den in der Anlage beigefügten Folien entnehmen.
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Besserstellungsoption
Besserstellungsoption – Einmal versichert, können die Beiträge aufgrund des ausgeübten Berufes nicht mehr steigen und auf Antrag sogar sinken.
Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ihre berufliche Tätigkeit wechselt, prüft Zurich ohne erneute Gesundheitsprüfung auf Antrag, ob sich durch den Wechsel der Tätigkeit die Berufsgruppeneinstufung ändert.
Sofern die Prüfung ergibt, dass der Tätigkeitswechsel zu einer Berufsgruppeneinstufung mit einem niedrigeren Beitrag führt, wird dieser ab der nächsten Versicherungsperiode berücksichtigt.
Anderenfalls wird der Vertrag mit unverändertem Beitrag fortgeführt. Für die Berechnung des neuen Beitrags gilt das ursprüngliche Eintrittsalter zum Versicherungsbeginn.Voraussetzungen:
- Die Beantragung erfolgt vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person.
- Die versicherte Person hat bereits mindestens seit 6 Monaten in der neuen beruflichen Tätigkeit gearbeitet.
- Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit erfolgt innerhalb der ersten 15 Jahre nach Versicherungsbeginn.
- Der Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der neuen beruflichen Tätigkeit angezeigt werden.
Hier geht's zum Antrag auf Änderung der Berufsgruppensteinstufung für ab 01/2024 abgeschlossene Verträge ».
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Dienstunfähigkeitsklausel im Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
Es ist möglich, im Berufsunfähigkeits-Schutzbrief eine Dienstunfähigkeitsklausel für alle Beamtentypen (auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit) optional einzuschließen. Die Absicherungshöhe (bis maximal 1.600 EUR) hängt dabei von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab.
Der Einschluss der so genannten "DU-Klausel" bietet den Beamten einen doppelten Schutz:
Im Leistungsfall prüft Zurich nicht nur, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, sondern auch, ob der Kunde berufsunfähig ist. Diese Prüfung wird vorgenommen, wenn der Dienstherr keine Einstufung als dienstunfähig vornimmt.
Die Dienstunfähigkeitsabsicherung besitzt eine so genannte "echte" Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet, dass Zurich im Leistungsfall (bei Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen) keine eigene, zusätzliche Prüfung auf Dienstunfähigkeit vornimmt, sondern sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließt.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird jedoch weiterhin geprüft.
Liegt aus gesundheitlichen Gründen keine Dienstunfähigkeit vor, prüft Zurich, ob eine Berufsunfähigkeit (nach der normalen BU-Definition) vorliegt. Zurich erbringt entweder Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit. Durch die vollständige DU-Klausel im Vertrag gilt als Leistungsauslöser sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit durch Krankheit.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Absicherungshöhe (je nach Besoldungsgruppe) maximal 1.600 EUR
- Doppelter Schutz durch DU- und BU-Absicherung
- Zurich richtet sich nach der Entscheidung des Dienstherrn – keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit
- Absicherung besonders wichtig für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, da kein gesetzlicher Schutz vorliegt
Bitte beachten Sie:
Die Kalkulation der Angebote/ Anträge erfolgt bis Ende 2024 über das pAV-Angebotsmanagement:
E-Mail: maklerserviceleben@zurich.com Telefon: +49 (0)221 7715 6700
Für Anfragen an das Angebotsmanagement verwenden Sie bitte den beigefügten Anforderungsbogen.Was bedeutet "dienstunfähig"
Bei Beamten gibt es die Besonderheit, dass sie beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft und in den Ruhestand versetzt werden können.
Definition der Dienstunfähigkeit
Die allgemeine Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund physischer oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Dienstpflichten zu erfüllen, unabhängig von seiner konkreten Verwendung oder Tätigkeit. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG). Für alle Beamten gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung". Der Dienstherr ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen.
Sprich: Beamte werden (nach § 44 Bundesbeamtengesetz) nur aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
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Lebensphasenkonzept
Lebensphasenkonzept
Wie Sie das Lebensphasenkonzept zur Erhöhung einer Rente (BU/EU/GFV) nutzen, erfahren Sie hier:
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Produktsteckbrief
Hier finden Sie den Produktsteckbrief zum Produkt, der zur internen Verwendung gedacht ist und daher nur nach Login sichtbar ist.
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Verkaufsunterlagen zum Produkt
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Weitere Verkaufsunterlagen
Weitere Verkaufsunterlagen, z.B. auch zu anderen Produkten, sowie zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie in unserer
Produktinformationen
Dokumente wie Bedingungen sowie weitere Tarif- und Produktinformationen, Anträge und Formulare finden Sie im
Leistungsfälle
Hier finden Sie Leistungsfälle zum Produkt aus der täglichen Praxis.
ReIntra und Überbrückungshilfe
Erfahren Sie hier mehr über unsere herausragenden Unterstützungsleistungen im BU-Leistungsfall:
Personas
Finden Sie anhand von 8 Musterkunden heraus, für welchen Kunden in der Regel welche Lösung zur Einkommenssicherung die erste Wahl ist.
Wichtiger Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Orientierungshilfe. Diese ersetzt nicht die detaillierte Beratung aufgrund der individuellen Kundensituation.
Alle News
Eine Übersicht mit allen News - auch zu anderen Produkten und weiteren Themen - finden Sie hier.
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