D&O Entscheiderhaftpflicht

Das Plus an Sicherheit für Manager

Mit der D&O (Directors and Officers) Entscheiderhaftpflicht bietet Zurich Ihren Kunden ein Produkt mit einem ausgefeilten Sicherheitsnetz, das sich speziell auf die potenziellen Manager-Risiken fokussiert, an.

Unser Top-Leistungsumfang schützt nicht nur Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, sondern auch leitende Angestellte.

Mit schlanken Prozessen, einem einfachen Policenmodell, höchster Underwriting- und Schaden-Kompetenz bietet Zurich das Plus an Sicherheit, auf die sich Entscheider verlassen können.

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  • Kontinuitätsgarantie: Wird der Versicherungsschutz mit Bedingungseinschränkungen fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche Bedingungsumfang
  • Keine Anrechnung der Kosten und Zinsen auf die Deckungssumme, wenn diese max. 5 Mio. EUR beträgt (bis zu 50% der Deckungssumme)
  • Wahlweise Möglichkeit zur Wiederauffüllung der verbrauchten Deckungssumme oder Zweifachmaximierung
  • 12 Jahre sofortige, prämienfreie und unverfallbare Nachmeldefrist
  • Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Leistungen im Überblick

  • Operative Tätigkeiten der bestellten und faktischen Organe und/oder der geschäftsführenden Kommanditisten sowie ihrer Stellvertreter sind mitversichert
  • Zusätzliche Deckungssumme für Abwehrkosten bei verbrauchter Deckungssumme (20% der Deckungssumme, max. 500.000 EUR)
  • Zusätzliche Deckungssumme für versicherte Personen bei ausgeschöpfter Deckungssumme für weiteren Versicherungsfall in der Versicherungsperiode
  • Zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
  • Konditionendifferenzdeckung
  • Übernahme interner forensischer Kosten (Sublimit 100.000 EUR)
  • Übernahme von Aufwendungen für Reisekosten versicherter Personen und Angehöriger (Sublimit 25.000 EUR)
  • Übernahme von Abwehrkosten für Personen- und Sachschäden (20% der Deckungssumme, max. 1 Mio. EUR)
  • Übernahme von Kosten für Verfahren vor dem BVerfG, dem EUGH und ähnlichen Gerichten ohne Sublimit
  • Versicherungsschutz auch in Gründungsphasen einer Tochtergesellschaft, auch wenn die Gründung nicht abgeschlossen wird
  • Kostenübernahme für Beauftragung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Sachverständigen (jeweils frei wählbar, inkl. Honorarvereinbarung)
  • Kosten eines Rechtsanwalts oder eines externen Public-Relations-Beraters bei Rufschädigung zur Minderung des Reputationsschadens (Sublimit 500.000 EUR)
  • Vorbeugende Abwehrkosten inklusive Rechtsberatungskosten (Sublimit 10% der Deckungssumme pro kostenauslösendem Ereignis und insgesamt pro Versicherungsperiode)
  • Übernahme der Kosten für Privatklageverfahren nach §§ 374 ff StPO (Sublimit 100.000 EUR je versicherter Person, insgesamt 500.000 EUR)
  • Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Sonderuntersuchungen (Sublimit 500.000 EUR)
  • Gehaltsfortzahlungen bei Aufrechnung und Zurückbehaltung (Sublimit 250.000 EUR)
  • Rechtsschutz im Fall der Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff, 63 AO (Sublimit 400.000 EUR)

Weitere Verkaufsunterlagen

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