Hätten Sie's gewusst? Ihr Ratgeber zur Unfallversicherung – für Ihre Kunden und Ihr Geschäft

Hier finden Sie praktische Tipps und spannendes Hintergrundwissen zum Thema Unfallversicherung.
Klicken Sie sich einfach durch und lassen Sie sich inspirieren!

Schadenbearbeitung in der Unfallversicherung

Unfallschadenabwicklung für Privatkunden bei Zurich – einfach erklärt

In Deutschland passieren jährlich etwa acht Millionen Unfälle, viele davon im privaten Bereich. Ist man selbst betroffen, möchte man einen zuverlässigen Versicherer an der Seite haben. Unsere Experten Annika Neef und Bernd Funke erklären in einem kurzen Video, wie Zurich Kunden Ihre Kunden im Schadensfall unterstützt und welche Abläufe dabei wichtig sind. Schauen Sie sich dieses Video an – es dauert nur ein paar Minuten.

  • Empfehlung zur Höhe der Invaliditätssumme
    Eine pauschale Empfehlung zur Höhe der Grundsumme und der Progression einer Unfallversicherung lässt sich kaum geben. Es gilt in jedem Fall, den individuellen Lebensstandard der Kunden zu berücksichtigen, der im Falle einer Invalidität aufrechterhalten werden soll (finanzielle Verpflichtungen wie Hypotheken, Kredite oder Unterhaltszahlungen, Absicherung der Familie, etc.).

    Grober Richtwert
    Als grobe Orientierung empfehlen wir eine Versicherungssumme, die mindestens das Dreifache des aktuellen Bruttojahreseinkommens beträgt. Stiftung Warentest empfiehlt sogar eine Grundsumme von mindestens 100.000 EUR.

    Eine höhere Invaliditätsgrundsumme sichert bereits bei einem niedrigem Invaliditätsgrad finanziell ab. Steht beim Kunden die Absicherung höherer Invaliditätsgrade im Vordergrund, kann die Invaliditätsgrundsumme auch niedriger gewählt und mit einer entsprechend höheren Progression kombiniert werden.

    Unsere Empfehlung
    Je jünger die versicherte Person, desto höher die Versicherungssumme. In jüngeren Jahren sind die Kosten, die auf die versicherten Personen für den Rest ihres Lebens zukommen, deutlich höher. Die Unfallversicherung leistet in Form der Invaliditätssumme einen Kapitalbetrag. Dieser kann zum Beispiel für notwendige Umbauten eingesetzt werden. Die Unfall-Rente dient, durch eine monatliche Zahlung, der Absicherung des Lebensunterhalts.

    Es ist grundsätzlich möglich, mehrere Unfallversicherungsverträge je versicherte Person abzuschließen. Die meisten Unfallversicherungen haben allerdings eine Kumulklausel, die die Leistung bei mehreren Verträgen innerhalb eines Unternehmen nach oben hin begrenzt. Auch bei Zurich ist das ab den AUB 2024 der Fall: Die Invaliditätsleistung ist auf 3 Mio. Euro, die Todesfallleistung auf 600.000 EUR und die Unfall-Rente auf 5.000 EUR monatlich begrenzt. Zu beachten ist, dass weitere Verträge bei den Risikofragen nach Vor- und Nebenversicherungen zwingend anzugeben sind.
  • Finanzielle Aufwendungen für Umbaumaßnahmen nach einem Unfall

    Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung

    Eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, ist mit hohen Kosten verbunden, denn schließlich soll sich der Betroffene möglichst uneingeschränkt bewegen können. An die Gestaltung einer barrierefreien Wohnung gibt es bestimmte Anforderungen. Es ist gemäß DIN 18024-2 genau festgelegt, welche Mindestmaße für die Bewegungsflächen einzuhalten sind:

    • Bewegungsfreiraum: In jedem Raum muss eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 x 1,5 Metern vorhanden sein – auch im Flur. Dieser Abstand muss unabhängig von Bewegungsflächen für Türen und andere Objekte sein. Stufen sollten in jedem Fall vermieden werden. Neben dem Bett ist dann genügend Platz, wenn der Rollstuhl auf einer Seite eine Rangierfläche von 1,5 Metern und auf der anderen Seite 1,2 Meter hat.
    • Türen: Damit eine Tür als barrierefrei gilt, muss sie stufenlos erreichbar sein. Türschwellen sind nicht zulässig. Wenn diese aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind, dürfen sie nicht höher als zwei Zentimeter sein oder es muss eine Rampe installiert werden. Des weiteren müssen barrierefreie Türen mindestens 90 Zentimeter breit sein. Nur so kann ein Rollstuhlnutzer ungehindert hindurchfahren. Türgriffe müssen auf einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht werden, damit diese sitzend erreichbar sind.
    • Bodenbeläge: Die Bodenbeläge sollten rollstuhlgeeignet sein. Das bedeutet, dass sie rutschhemmend und fest verlegt sind.
    • Bedienungselemente: Steckdosen, Lichtschalter, die Heizkörperregulierung oder auch Fenstergriffe sollte nicht höher als 85 Zentimeter angebracht werden, um aus dem Rollstuhl heraus erreichbar zu sein. Alternativ können auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel eine Fernsteuerung, eingesetzt werden. Beispiele für weitere Bedienungselemente: Gegensprechanlagen, Sicherungskasten, Türspione.

    Welche Maßnahmen müssen im Einzelnen vorgenommen werden, damit eine Wohnung als barrierefrei gilt ...

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    1. Um mobil zu bleiben, wird neben einem Rollstuhl ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigt. Hier werden Steuerelemente für die Hand eingebaut, die als Ersatz der Fußpedale dienen. Außerdem ist der Einbau eines Einstiegs- und Verladesystems für den Rollstuhl notwendig. Die Sitzschienen des Fahrersitzes müssen angepasst und ein beweglicher oder rotierender Sitz eingebaut werden.
      Kosten um die 45.000 EUR
      Kosten für Rollstuhl ungefähr 2.000 EUR
    2. Bei Stufen am Hauseingang wird eine Rampe benötigt, damit diese nicht zur unüberwindbaren Hürde werden.
      Kosten bis 10.000 EUR
    3. Wohn- und Schlafzimmer
      Es muss ein rollengeeigneter Fußboden verlegt werden, beispielsweise Laminat oder Parkett. Die Lichtschalter, Ablageflächen, Fenster und Steckdosen müssen so montiert werden, dass sie vom Rollstuhl aus erreichbar sind. Auch die Bedienelemente der Heizung müssen angepasst oder mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden.
      Kosten beide Zimmer ca. 30.000 EUR
    4. Küche
      Die Arbeitsflächen müssen so umgestaltet werden, dass diese mit einem Rollstuhl unterfahrbar oder höhenverstellbar sind. Für die Spüle ist ein langer Brauseschlauch nötig. Elektrogeräte müssen so angebracht werden, dass diese vom Rollstuhl aus erreichbar sind.
      Lichtschalter, Steckdosen und weitere Bedienelemente müssen auf eine erreichbare Höhe montiert werden.
      Kosten ca. 12.000 EUR
    5. Liegt die Wohnung in einem oberen Stockwerk oder geht sie über zwei Etagen, muss ein Treppenlift installiert werden.
      Kosten ca. 29.000 EUR
    6. Badezimmer
      Idealerweise verfügt ein barrierefreies Badezimmer über eine befahrbare Dusche oder eine Duschwanne. Diese sollte nicht höher als 50 Zentimeter sein. Möglicherweise ist die Installation eines Liftsystems notwendig. Außerdem sollten die Wände stabil genug sein, damit Stütz- und Haltegriffe sicher befestigt werden können. Das Waschbecken muss unterfahrbar sein.
      Lichtschalter, Steckdosen und weitere Bedienelemente müssen auf eine erreichbare Höhe montiert werden.
      Kosten ca. 18.000 EUR

     

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Podcast-Tipp: Vom Schicksalsschlag zum Spitzensport

Ein Zurich Kunde berichtet, nachdem er bei einem tragischen Unfall im Jahr 2016 sein rechtes Bein verlor, von den Unfallfolgen und seinem Leben danach. In Teil 2 berichten der Kunde und sein Vermittler unter anderem von der guten Leistungsabwicklung durch Zurich.

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